
Potsdam – Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration in den Medien (KEK) hat die von Premiere beantragten Programme mit den Arbeitstiteln „Premiere Sp-1“ bis Premiere SP-3 und Premiere Hits durchgewunken.
Der Zulassung der neuen Programme Premiere Sp-1, Premiere Sp-2, Premiere Sp-3, Premiere Hits, wobei es sich bei den Bezeichnungen um vorläufige Arbeitstitel handelt, der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG steht aus konzentrationsfrechtlichen Gründen nichts im Wege. Dies stellte die Kommission zur Ermittlung der Konzentration in den Medien (KEK) heute fest.
Die KEK hat entschieden,dass den Zulassungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen.
„Die Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG („Premiere“) hat bei der BayerischenLandeszentrale für neue Medien (BLM) die Zulassung der Fernsehspartenprogramme mit den vorläufigen Arbeitstiteln Premiere Sp-1, Premiere Sp-2, Premiere Sp-3 und Premiere Hitsfür einen Zeitraum von acht Jahren beantragt“, heißt es in der Pressemitteilung der KEK. [mg]
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