Fehlende Untertitel diskriminieren Behinderte. Das ist der Tenor eines Urteils des Handelsgerichtes Wien. Geklagt hatte ein gehörloser Fußballfan, weil der ORF eine DVD ohne Untertitel herausgegeben hatte.
Der gehörlosen Mann war vom Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern vor Gericht vertreten worden. Wie der Verband am Montag mitteilte, hatte der Mann eine vom ORF im Jahr 2009 produzierte DVD „100 Jahre Sturm Graz“ gekauft, konnte sie aber nicht verstehen, weil keine Untertitel vorhanden waren. Das Gericht sprach dem Kläger 700 Euro Schadenersatz zu. Er hätte sich einen höheren Betrag erwartet, sagte Klagsverbands-Generalsekretär Volker Frey: „Der zuerkannte Schadenersatz ist vor allem deshalb gering, weil der ORF seit 2006 gesetzlich verpflichtet ist, seine Produkte barrierefrei zu gestalten.“
Laut Frey ist es das erste Urteil wegen fehlender Untertitelung, das in Österreich gesprochen wurde. Dem Rechtsspruch sei deshalb eine besondere Bedeutung beizumessen. „Das Urteil ist ein klarer Beweis dafür, dass die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen nicht hingenommen werden kann“, so Frey. Diese Einschätzung teilte auch das Gericht, das sich auf das Behindertengleichstellungsgesetz beruft. Der Richter kommt in seinem Urteil zu dem Schluss, dass die Kosten für die Untertitelung keinen unzumutbaren finanziellen Aufwand für den ORF bedeutet hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der ORF hat die Möglichkeit in Berufung zu gehen. [mw]
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