Die Länder forcieren die Rundfunkreform: Was heißt das für den Rundfunkbeitrag, der eigentlich zum Jahreswechsel steigen soll?
Eigentlich soll der Beitrag einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zufolge zum Jahreswechsel von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro steigen. Den Beitrag zahlen Haushalte und Firmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Bundesländer müssen sich eng an der Empfehlung orientieren. Aber einige Länderchefs haben bereits signalisiert, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden – und sprechen unter anderem von zu wenig Rückhalt in der Bevölkerung dafür. Hintergrund ist auch die Krise des Senders RBB vor zwei Jahren. Es ging dabei um Vorwürfe der Verschwendung an der Spitze.
Zum 1. Januar 2025 keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags
Mit der Reform des Rundfunks möchten die Länder die öffentlich-rechtlichen Häuser effizienter aufstellen, Doppelstrukturen vermeiden und die Kontrolle verbessern. ARD und ZDF arbeiten ihrerseits parallel an Synergien. Die Länder wollen etwa die Zahl der Hörfunkprogramme auf gut 50 reduzieren und die der Spartenkanäle um vier oder möglicherweise fünf verringern. Wenn die Ministerpräsidenten und alle Landtage in den folgenden Monaten zustimmen, könnte der Reform-Staatsvertrag voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft treten. In einem Folgeschritt wollen sich die Länder dann mit der Finanzierung beschäftigen.
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