Im Streit um das Leistungsschutzrecht werden sich Google und die deutschen Verlage wohl vor Gericht wiedersehen. Beide Parteien lehnten einen Einigungsvorschlag durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ab.
Nach dem Urteil der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zum Leistungsschutzrecht vor einem Monat schien eine Annäherung der streitenden Parteien Google und VG Media als Vertretung der deutschen Verlage möglich. Doch bereits die weiter ablehnende Haltung des Internetriesen, die Verlage für Textausschnitte („Snippets“) zu bezahlen, deutete an, dass damit noch nicht das letzte Wort gesprochen sein würde. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtete, ist am Dienstag eine von der Schiedsstelle vorgeschlagene Einigung von beiden Seiten abgelehnt worden. Damit kündigt sich ein langer Rechtsstreit an.
Die VG Media will durchsetzen, dass Suchmaschinen für die Verwendung von Pressetexten im Internet Geld zahlen müssen. Das 2013 in Kraft getretene Leistungsschutzrecht sollte hierfür die Basis bilden, doch war das Gesetz von Anfang an umstritten. Vor allem die Tatsache, dass nicht genau definiert wurde, wie groß die Textauszüge sein dürfen und wann bezahlt werden muss. Dies bemängelte auch die Schiedsstelle in ihrem Urteil.
Von Seiten der Verlage wurde der Einigungsvorschlag abgelehnt, da sie selbst Google Vergleichsverhandlungen angeboten hätten. Der US-Konzern kündigte ebenfalls Widerspruch an, obwohl „wir viel lieber mit ihnen zusammenarbeiten möchten, um mehr Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern“, wie ein Unternehmenssprecher erklärte.
Google verharrt vor allem auf dem Standpunkt, dass die Verlage auch ohne das Leistungsschutzrecht vor allem bei den Werbeeinnahmen vom Suchmaschinenanbieter profitieren würden. „Insgesamt leiten wir pro Monat 500 Millionen Klicks allein zu deutschen Verlagsseiten weiter“, erklärte Philipp Justus, Google-Chef von Zentraleuropa, gegenüber Reuters. [buhl]
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