Die Zeit für eine friedliche Einigung ist zwar noch nicht ganz verstrichen, doch eine einvernehmliche Lösung im Streit um die „Tagesschau“-App wird es wohl nicht mehr geben. Nun soll das Gericht entscheiden, dabei machte der Vorsitzende Richter bereits mehrfach klar, dass ein Urteil das Problem nicht lösen wird.
Der Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App muss nun doch vom Gericht mit einem Urteil entschieden werden. Zwar hatten die gegnerischen Parteien – acht Zeitungsverlage und die ARD – noch bis zum Donnerstagabend um 24 Uhr Zeit, sich gütlich zu einigen, doch wurde damit gerechnet, dass diese Frist ungenutzt verstreichen würde. „Wir erwarten das Urteil“, sagte am Donnerstag Anja Pasquay, die Sprecherin des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Die ARD-Pressestelle teilte mit: „Wir waren und sind auch weiterhin gesprächsbereit und in Kontakt. Leider haben wir bislang noch keine aus Sicht aller Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden.“
Die Verleger betrachten die „Tagesschau“-App als unfaire Konkurrenz zu ihrem Online-Angebot und haben dagegen geklagt. Das Landgericht Köln hatte die beiden Parteien jedoch aufgefordert, sich bis zum 30. August untereinander zu einigen. Andernfalls hat das Gericht für den 27. September ein Urteil angekündigt. Es will dann seinen Gesamteindruck zur „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 darlegen.
Das werde aber nicht viel bringen, hatte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl während der letzten Verhandlung im Juli mehrfach betont: „Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur ‚Tagesschau‘-App vom 15.6.2011 meint?“ Die Sache lasse sich von einem Gericht nicht aus der Welt schaffen.
Die „Tagesschau“-App mit über vier Millionen Nutzern bringt Inhalte des Internet-Angebots Tagesschau.de auf Smartphones und Tablet-Computer. Die Verleger werfen der ARD vor, ihnen mit der kostenlosen App den Markt zu verderben. Die ARD argumentiert, dass sie auch im Internet voll präsent sein müsse.
Das Gericht hatte beide Seiten schon vergangenes Jahr aufgefordert, sich außergerichtlich zu einigen. Dies gelang aber nicht. Nach BDZV-Angaben war die ARD nach mehreren Gesprächsrunden von einem unterschriftsreifen Kompromiss abgerückt. BDZV-Präsident Helmut Heinen hatte sich im Juli nach der zweiten Gerichtssitzung zwar gesprächsbereit gezeigt, jedoch auch deutlich gemacht: „Wir werden nicht hinter die im Februar gemeinsam mit den Intendanten von ARD und ZDF ausgehandelte Vereinbarung zurückgehen.“[dpa/fm]
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