
Auf der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) wurde dem Mediendienst 1-2-3tv eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.
In dem Angebot werden hauptsächlich Verkaufsshows in Form einstündiger Live-Sendungen verbreitet. Im Unterschied zu bekannten Teleshoppingangeboten werden die Preise für die Produkte – ähnlich wie bei einer Versteigerung – durch Zuschauergebote festgelegt. [lf]
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