Für den Verkauf von Kabel Deutschland (KDG) an Vodafone wird mit einem langen Prüfverfahren durch das Bundeskartellamt gerechnet, denn bei dieser Fusion geht es nicht nur um den Zusammenschluss von Kabelnetzen. Dem neuen Kabel-DSL-Riesen könnte sogar eine Öffnung seiner Netze für die Angebote Dritter drohen.
Sollte das Kartellamt dem Verkauf der KDG an Vodafone zustimmen, entstünde ein Telekommunikationskonzern, der auf Augenhöhe mit der Deutschen Telekom agieren würde. Vodafone fielen 9 Millionen neue Kunden in 13 Bundesländern zu. Daher schließen Experten nicht aus, dass die Kartellwächter ähnlich wie bei der Telekom eine Öffnung der Netze für Drittanbieter wie etwa DSL-Reseller vorschreiben könnten. „Es wäre ein Unding, wenn der neue Konzern in einem Internet-Biotop leben darf, das ihn vor Wettbewerb schützt“, sagt ein Branchenkenner gegenüber DIGITAL INSIDER.
Da bei dieser Fusion nicht nur Kabelnetze sondern eben auch das DSL-Netz von Vodafone mit in die Prüfung des Kartellamts einfließt, wird nicht mit einem kurzen Verfahren der Bonner Behörde gerechnet. In ihrem Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr schreibt das Amt über die Konsolidierung im Kabelmarkt: „Breitbandkooperationen, die kartellrechtlich ausführlicher zu prüfen gewesen wären, gab es im Berichtszeitraum nicht.“ Eine solche Prüfung liegt nun mit dem Merger zwischen Kabel Deutschland und Vodafone vor. Rechtsexperten werten die Aussage des Berichts als eindeutigen Hinweis darauf, dass die Prüfung des KDG-Verkaufs mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als die bisherigen Fusionsvorhaben im Kabelsektor.
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