Die Timesharing-Praktiken von Kabel Deutschland haben in der vergangenen Woche für Unmut bei den Zuschauern und Verwirrung bei Anixe gesorgt. Der Kabelnetzbetreiber hatte auf dem Sender Anixe SD ein Programmfenster des arabischen Senders MBC eingespeist – ohne Anixe rechtzeitig zu informieren.
In der vergangenen Woche lief bei Kabel Deutschland auf dem Kanal Anixe SD unerwartet von 20 Uhr bis 8 Uhr das arabische Programm MBC 1. Dabei hatte der Sender nur wenige Tage vorher angekündigt, sich zukünftig mit Jugendsendungen, hochwertigen Dokumentationen und Spielfilmen am Abend für eine breitere Zielgruppe aufstellen zu wollen (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
Anixe zeigte sich auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de überrascht, dass der Sender sich plötzlich einen Kanal mit dem fremdsprachigen Programm teilen muss – der Senderveranstalter wurde von der Entscheidung Kabel Deutschlands zunächst nichtinformiert. Anixe-Pressesprecherin Verena Adami ging anfangs noch von einem technischen Versehen oder einer Verwechslung aus.
Kabel-Deutschland-Sprecher Marco Gassen sprach hingegen von keinem Versehen und bestätigte, dass „das Programm MBC 1 in Kanalteilung mit dem Sender Anixe verbreitet, das heißt partagiert“ wurde. Die Aufschaltung im digitalen Bouquet „Free TV International“ sei auf Wunsch der Wohnungswirtschaft nach weiteren frei empfangbaren Fremdsprachenprogrammen erfolgt, lautete die Begründung für das Timesharing der beiden Sender. Weiterhin sei Anixe schriftlich über die Partagierung informiert worden. „Leider ist diese Information etwas verspätet erfolgt“, gestand Gassen ein.
Aktuell wird Anixe wieder ganztags ausgestrahlt. „Die Kanalteilung von Anixe SD mit MBC 1 war von Beginn an nur als vorübergehende Lösung gedacht“, heißt es in einem Statement des Kabelnetzbetreibers, welches DIGITALFERNSEHEN.de vorliegt. Inzwischen habe sich eine bessere Lösung aufgetan, so dass nun auf die Kanalteilung der beiden Programme verzichtet werden könne.
Kabel-Deutschland-Sprecher Gassen erklärte jedoch zusätzlich: „Generell kann Kabel Deutschland selbst entscheiden, welcher Kanalplatz partagiert wird – selbstverständlich unter Berücksichtigung der verpflichtend einzuspeisenden Programme, deren Kanalplätze nicht angetastet werden“. In wie weit in dieser Hinsicht vertragliche Verpflichtungen gegenüber Anixe oder anderen Spartenprogammen bestehen, ließ Gassen offen. [js]
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