KDG: Entscheidung zur Übernahme steht kurz bevor

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Frankfurt – Nach Ansicht von Branchenkennern wird das Bundeskartellamt den geplanten Zusammenschluss der vier größten deutschen Kabelnetzbetreiber vorläufig untersagen, um eine Marktbeherrschung durch die Firmen zu verhindern.

Wie der Informationsdienst Reuters bereichtet, dürfte damit das Kartellamt den Bedenken der privaten TV-Sender wie RTL, Pro Sieben und Premiere sowie kleineren Kabelnetzbetreibern Rechnung tragen. Ob die geplante Fusion von Kabel Deutschland und den kleineren drei Anbietern Iesy, Ish und Kabel Baden-Württemberg nach einer weiteren Anhörung auch endgültig verboten wird, hänge nach der Meinung von Branchenexperte davon ab, ob die Firmen zu Zugeständnissen zur Begrenzung ihrer Marktmacht bereit sind.
 
Kabel Deutschland äußerte sich in den vergangenen Tagen zuversichtlich, die Fusionsgenehmigung durch das Kartellamt zu erhalten. Allerdings rechnet das Unternehmen auch mit Auflgane durch das Bundeskartellamt.
 
Bertold Heil, der für die Branche seit vielen Jahren als Berater tätig ist, prophezeit: „An einer Genehmigung wird das Kartellamt letztlich nicht vorbeikommen, weil es sonst den Kabelmarkt in Deutschland abwürgen würde.“ Dafür werde Kabel Deutschland strenge Auflagen erfüllen müssen. Um die Marktmacht abzuschwächen könne das Amt beispielsweise den Erwerb weiterer Kabelnetzbetreiber nach der Fusion verbieten, sagt Heil.
 
Das Kartellamt will am morgigen Dienstag seine Entscheidung bekannt geben. Nach diesem vorläufigen Votum haben die Fusionspartner und die anderen Verfahrensbeteiligten nochmals einige Wochen Zeit, ihre Position zu erläutern. Seine endgültige Entscheidung über die Fusion wird das Kartellamt bis 7. Oktober fällen. [lf]

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