
Bonn – Das von der DFL und Leo Kirch geplante Vermarktungsmodell beschäftigt das Bundeskartellamt nach wie vor. Ein Ende der Prüfung ist auch noch nicht absehbar, solange die DFL nicht alle geforderten Dokumente vorlegt.
Wie das Bundeskartellamt heute mitteilte, hatten die Prüfer bisher noch keine Einsicht in die Verträge zwischen der DFL und Leo Kirch. Vor allem der von Premiere heftig kritisierte Plan, dass die Rechtekäufer zukünftig ein von Kirch und der DFL gemeinsam produziertes TV-Produkt abnehmen müssen, steht dabei verstärkt im Fokus.
„Das Bundeskartellamt hat ein Interesse daran, hier schnell Klarheit zu schaffen“, forderte der Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer die DFL zu mehr Mitarbeit auf. „Die von der Vermarktung der Medienrechte betroffenen Unternehmen und insbesondere die fußballbegeisterten Fernsehzuschauer müssen wissen, was in der Saison ab 2009/ 2010 auf sie zukommt.“
Dabei ist noch nicht einmal ausgemacht, ob das Kartellamt die Zentralvermarktung der TV-Rechte erneut zulassen wird. Denn laut der Wettbewerbsbehörde stellt die Zentralvermarktung als Preiskartell zunächst einmal eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar. Eine Ausnahmeregelung ist nach deutschem und europäischem Kartellrecht nur möglich, wenn die Vorteile eines solchen Kartells für die Verbraucher überwiegen.
Dies wäre der Fall, wenn das Kartell unerlässlich ist, um das Angebot überhaupt erst zu entwickeln. Dann müssen aber die Verbraucher an den entstehenden Gewinnen angemessen beteiligt werden. Jetzt soll sich die Zentralvermarktung daran messen lassen, ob die Hoffnung auf neue Produkte, mehr Auswahl und stärkere Medienpräsenz der Spiele tatsächlich eingetreten ist. [lf]
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