Die Sendergruppen RTL und ProsiebenSat.1 müssen ab 2013 bundesweit auf eine Grundverschlüsselung ihrer SD-Programme verzichten. Das Bundeskartellamt verhängte wegen unerlaubter Absprachen zur verschlüsselten Ausstrahlung von 2005/06 ein Bußgeld.
Die SD-Sender der ProSiebenSat.1 Media und der RTL Gruppe sollen in den kommenden Jahren nur nochunverschlüsselt ausgestrahlt werden. Wegen unerlaubter Absprachen hinsichtlich der Grundverschlüsselung hat das Bundeskartellamt die beiden Medienkonzerne nun zu einer Geldstrafe von insgesamt rund 55 Millionen Euro verdonnert, wie die Kartellwächter am Freitag bekannt gaben. Den Unternehmen wird vorgeworfen, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben.
Darüber hinaus verpflichteten sich die beiden Sendergruppen dazu, ihre ab 2013 bundesweit auf die Grundverschlüsselung ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme zu verzichten. Die Sendergruppen werden die unverschlüsselte SD-Verbreitung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufrechterhalten. Mit der Aufgabe der Verschlüsselung entfällt für die Sendergruppen die Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung. Zugleich entfällt die Grundlage für die Umsetzung von Signalschutzbeschränkungen.
Diese Zusage bezieht sich auf die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV. Nachdem Unitymedia die Grundverschlüsselung wie angekündigt Anfang Januar aufhebt, könnten nun auch andere Kabelnetzbetreiber wie Kabel Deutschland ihre Verschlüsselung für SD-Programme abschalten. HD-Programme sind allerdings nicht davon betroffen.
„Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005/2006 darüber abgesprochen haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen“, wie Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte. Zugleich hätten beide Konzerne beabsichtigt, durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer zu beschränken, so Mundt weiter.
Die Bußgeldbescheide der Kartellwächter sind derzeit noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche wird das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Allerdings haben sich alle Unternehmen bereits zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt. [fm]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com