
München – Das Bundeskartellamt in Bonn prüft derzeit, ob die Zentralvermarktung der Bundesliga-Übertragungsrechte durch die Deutsche Fußball-Liga (DFL) eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt und ob den Klubs zugestanden werden sollte, ihre Rechte wenigstens teilweise selbst zu verkaufen.
Betroffen von dieser Entscheidung ist auch der geplante Milliardenvertrag der DFL mit Leo Kirch. Da sich die Liga zu einem bedeutsamen Wirtschaftszweig entwickelt habe, werde die Kartellprüfung notwendig, so die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ). Die Zentralvermarktung ist bei größeren Klubs wie dem FC Bayern München ohnehin umstritten. So gehen die Bayern-Bosse davon aus, deutlich mehr Geld verdienen zu können, wenn man die eigenen Heimspiele selbst verkaufen könnte.
Eine gänzliche Abschaffung der Zentralvermarktung durch die Behörde sei laut „SZ“ jedoch unwahrscheinlich, vielmehr werde über Teilreformen nachgedacht. So ist es beispielsweise denkbar, dass einzelne Übertragungsrechte, beispielsweise für Top-Spiele am Samstagabend oder für spezielle Mediendienste, von den Klubs selbst veräußert werden dürfen.
Wie die „SZ“ weiter berichtet, werde mit solchen Einschränkungen das Ende der Zentralvermarktung eingeleitet. Die Leidtragenden einer solchen Regelung wären die kleinen, finanzschwachen Klubs, da diese mit erheblichen Finanzeinbußen rechnen müssten.
Ärger soll auch noch von anderer Seite drohen: So prüfe das Kartellamt laut dem Blatt den drei Milliarden Euro schweren Vertrag der DFL mit dem Münchner Medienhändler Leo Kirch. Sollte die Zentralvermarktung auch nur teilweise fallen, könnte dies das Aus des Abkommens bedeuten, zumindest aber seien entsprechende Korrekturen notwendig. Größter Streitpunkt ist dabei die von DFL und Kirch geplante Vorproduktion des Bundesliga-TV-Programms.
Wie bekannt wurde, ging die Prüfung durch die Behörde bislang schleppend voran, da man lange auf die Vertragsunterlagen habe warten müssen. Am letzten Donnerstagabend seien die Schriftstücke jedoch eingetroffen, teilte ein DFL-Sprecher der „SZ“ mit. Fest steht, dass die Entscheidung des Kartellamtes für die deutsche Fußball-Landschaft weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen wird. [lf]
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