Das Bundeskartellamt hat am Freitag endgültig grünes Licht für die Zentralvermarktung der TV- und Online-Rechte der 1. und 2. Fußball-Bundesliga durch die DFL ab der Saison 2013/2014 gegeben. Nach Angaben der Behörde müssen sich Ligaverband und Vereine dabei zur Einhaltung zahlreicher Auflagen verpflichten und die Rechtevergabe transparent halten.
Unter der Bedingung, dass die in den letzten Monaten ausgehandelten Verpflichtungen eingehalten werden, sehe man „keinen Anlass zum Einschreiten gegen die Zentralvermarktung“, erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt am Freitag. Um kartellrechtliche Bedenken der Behörde auszuräumen, habe der Ligaverband verschiedene Selbstverpflichtungen angeboten. Das Bundeskartellamt hat diese nun für rechtsverbindlich erklärt, um nach eigenen Angaben „ein faires, diskriminierungsfreies und transparentes Vergabeverfahren sicherzustellen“. Schon in der nächsten Woche sollen die bereits registrierten Bieter den Zeitplan sowie die Regeln für das Ausschreibungsverfahren von der DFL erhalten.
„Die zentrale Vermarktung von Medienrechten schränkt zwar den Wettbewerb zwischen den Vereinen ein“, räumte Mundt ein. Das Verfahren biete aber auch eine Reihe von Vorteilen, da stets über den Spielbetrieb als Ganzes berichtet werden könne und nicht jeder Verein einzeln über die Art und Weise der Berichterstattung über seine Partien entscheide, wie es vielfach im Ausland der Fall sei.
Nach deutschem und europäischem Kartellrecht könnten derartige Vereinbarungen allerdings nur dann vom Kartellverbot freigestellt werden, wenn damit Effizienzvorteile verbunden seien und die Lizenznehmer daran in angemessener Form beteiligt würden. Dies sei bei der geplanten Ausschreibung durch die Einräumungen sichergestellt, versicherte die Behörde.
„Unsere Entscheidung zielt darauf ab, diese Vorteile zugunsten der potentiellen Käufer der Rechte und damit letzten Endes auch der Verbraucher zu sichern“, so der Kartellamtspräsident weiter. Das vorgesehene Modell ermögliche den Medien einen „wettbewerblichen Zugriff“ auf eine Reihe von Liga-Paketen über verschiedene Verbreitungsarten und -wege. Ligaverband und DFL hätten sich dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichtet, mehrere Pakete für die Live-Übertragung von Spielen sowie für die Highlight-Berichterstattung anzubieten.
Die Rechte für die frei empfangbaren Spielzusammenfassungen werden dabei wie seit Monaten diskutiert in zwei alternativen „Szenarien“ angeboten. Im ersten Szenario ist die klassische Highlight-Berichterstattung des Spieltages im Fernsehen vorgesehen, wie sie seit Jahren im Rahmen der ARD-„Sportschau“ praktiziert wird. Das Alternativszenario sieht erstmals eine Erstberichterstattung per Web-TV oder Mobilfunk vor. In diesem Fall könnten die klassischen Fernsehsender am Samstagabend erst ab 21.45 Uhr über die Nachmittags-Spiele berichten.
Das Bundeskartellamt hatte den Beteiligten bereits im Sommer letzten Jahres signalisiert, dass es gegen die Ausschreibung der beiden Szenarien keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gibt (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). In den vergangenen Monaten wurden nach eigener Darstellung die Marktverhältnisse eingehend sondiert und potentielle Käufer der Rechte sowie andere Marktteilnehmer in die Entscheidung einbezogen worden. Die befragten Unternehmen wären sich „weitgehend einig“ gewesen, dass sie selbst und der Fernsehzuschauer in erheblichem Umfang von der Zentralvermarktung profitierten, so das Bundeskartellamt.
Gleichwohl räumte Mundt ein, die Einschätzung, dass Ligaverband und DFL über eine erhebliche Marktmacht gegenüber den Lizenzinteressenten verfügten, habe sich im Rahmen der Prüfungen bestätigt. Um so wichtiger sei es gewesen, dass tatsächlich jeder Gruppe von Interessenten an den Medienrechten – auch kleineren Anbietern – attraktive Inhalte angeboten werden könnten. Darüber hinaus dürfe die DFL nicht willkürlich bestimmen, welchen Käufern sie den Zuschlag erteilt und welchen nicht.
Die DFL habe sich zur Durchführung eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens verpflichtet, erklärte Mundt. So werde über den Zuschlag der einzelnen Pakete und des erfolgreichen „Szenarios“ anhand vorab festgelegter Kriterien entschieden. „Auch wenn wir nicht davon ausgehen, dass es hier zu Problemen kommt, werden wir darauf achten, dass diese Verpflichtungen auch einhalten werden“, betonte der oberste deutsche Kartelhüter.
„Dies war ein großer Schritt mit Blick auf die anstehende Vergabe der Medienrechte. Die kartellrechtlichen Grundlagen der Ausschreibung sind nun klar“, begrüßte DFL-Geschäftsführer Christian Seifert am Freitagmittag das grüne Licht des Bundeskartellamts in einer ersten Stellungnahme. Die DFL hatte bereits am 19. Dezember 2011 die Ausschreibung der Rechte bis zur Saison 2016/17 angekündigt. Auch die EU-Kommission hat ihre Zustimmung erklärt. [ar]
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