
Bonn – Das Bundeskartellamt sieht sich generell nicht in der Funktion, den Einsatz konkreter Technologien vorzuschreiben, um eine Marktabschottung einzelner Marktteilnehmer zu verhindern.
Das ergab eine Anfrage der DF-Schwesterpublikation DIGITAL INSIDER (DI) bei der Bonner Behörde. „Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe des Bundeskartellamtes, konkrete Technologien vorzuschreiben, da wir die Entwicklungen auf den betroffenen Märkten nicht vorwegnehmen können und wollen“, so ein Kartellamtssprecher (DF berichtete).
Solche technischen Vorgaben stellten eine Form der „Regulierung“ dar, wozu die Kartellwächter bereits von Gesetztes wegen nicht befugt seien, heißt es dazu weiter aus Bonn gegenüber DI.
In einer Anfrage ging es u.a. darum, ob eine Freischaltung mehrerer verschlüsselter Angebote unterschiedlicher Plattformen auf einer Karte aus Sicht der Kartellbehörde wünschenswert wäre und wie man sich eine Interoperabilität zwischen einzelnen verschlüsselten Angeboten in Deutschland vorstelle. Zu diesen Fragen könne man aber, so ein Kartellamtssprecher, „zum jetzigen Zeitpunkt keinen Kommentar abgeben“.
Hintergrund ist, dass es aus Endkundensicht sinnvoll erscheint, mehrere Angebote unterschiedlicher Plattformen ggf. über eine Karte, ein CI/CI-Plus-Modul und/oder zumindest nur einen Digitalreceiver, der dann sogar Plattform übergreifend frei wählbar wäre, zu empfangen. [fp]
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