
In einem Jahresrückblick resümiert Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt die Arbeit seiner Behörde im Jahr 2014 und äußert sich dabei auch zur kartellrechtlichen Diskussion um Datensammler Google sowie der Frage des möglichen Entstehens einer neuen Art von Marktmacht, der sich – neben den sorgfältigen Prüfungen der EU-Kommission – auch das Bundeskartellamt stellen müsse.
Der Kartellamtspräsident betont in seinem Jahresrückblick die hohe sozialpolitische Bedeutung des Bundeskartellamtes: „Die Kartellrechtsanwendung trifft derzeit auf ein hohes gesellschaftlichen Interesse. Das liegt zum einen daran, dass wir dieses Jahr große Kartellverfahren abgeschlossen und hohe Bußgelder verhängt haben. Zum anderen wirft aber auch die Internetökonomie immer neue kartellrechtliche Fragen auf“, so Mundt.
Aber auch aktuelle Problemstellungen lässt der Kartellamtspräsident in seinem Rückblick zum Jahreswechsel nicht außen vor: In der politischen Diskussion werde zunehmend auch die Marktmacht von Internetkonzernen wie Google thematisiert. Da es schon vor einigen Jahren in zahlreichen Ländern Europas Beschwerden gegen Google gegeben habe, hätten die nationalen Wettbewerbsbehörden das Thema an die EU-Kommission abgegeben.
„Die EU-Kommission prüft diesen Fall zu Recht sehr sorgfältig, denn es sind viele neue Fragen zu klären“, so Mundt. Auch das Bundeskartellamt werde sich der Frage stellen müssen, ob durch das Sammeln von Daten eine neue Art von Marktmacht entstehe und inwiefern diese mit dem klassischen Instrumentarium des Kartellrechts noch zu fassen seien, erklärt der Präsident der Bonner Behörde in einem offiziellen Statement zum Jahresende.
Damit kündigt das Bundeskartellamt an, Fälle wie Google trotz sorgfältiger Prüfung durch die EU-Kommission auch selbst in Deutschland erneut gedanklich aufgreifen zu müssen. [th]
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