Karlsruhe: „Ultimate Fighting“ bleibt verboten

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die TV-Ausstrahlung von Kämpfen des umstrittenen Extrem-Kampfsports Ultimate Fighting bleibt vorerst verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden.

Damit bestätigten die Karlsruher Richter eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Der vom Produzenten der Kampfsportformate, eingereichte Eilantrag gegen das Urteil, wurde von den Verfassungsrechtlern abgelehnt. Die Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hatte im März 2010 in einem Bescheid die Ausstrahlung der Kämpfe beim Deutschen Sportfernsehen DSF verboten. Zur Begründung hieß es, die gezeigte massive Gewalt sei jugendgefährdend. Die Szenen widersprächen dem in der bayerischen Verfassung verankerten Leitbild des Rundfunks.
 
Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Eilantrag des Deutschen Sportfernsehens ab, weil für die Verfassungsrichter nicht geklärt war, ob das DSF überhaupt für eine Verfassungsklage klagebefugt ist. Das Gericht dazu: „Klärungsbedürftig ist vor allem, ob und in welchem Umfang sich die Beschwerdeführerin, die lediglich als Zulieferin einzelner Sendungen an der Veranstaltung von Fernsehprogrammen beteiligt ist, neben dem Programmveranstalter auf die Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG berufen kann. Fraglich sei, ob das DSF in seinen Grundrechten verletzt sei. Diese Fragen seien aber erst im Hauptverfahren zu entscheiden, so die Richter in ihrem Urteil.

Das Gericht räumte zwar ein, dass das DSF durch das einstweilige Ausstrahlungsverbot in Deutschland nicht unerhebliche finanzielle Einbußen habe. Würde die Ausstrahlung aber zunächst zugelassen und später im Hauptsacheverfahren verboten, würden möglicherweise über längere Zeit hinweg Sendungen ausgestrahlt, die wegen ihres Gewaltpotenzials „aggressives Verhalten verharmlosten und jugendgefährdend wirkten“.
 
Beim Ultimate Fighting treten zwei Kämpfer gegeneinander an. Dabei werden Kampftechniken wie Boxen, Freistilringen, griechisch-römisches Ringen, Taekwando und Judo mit Karate und Kickboxen miteinander kombiniert („Mixed Martial Arts“). Kampfsportveranstaltungen dieser Art werden in mehr als 100 Ländern ausgestrahlt. [mw]

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21 Kommentare im Forum
  1. AW: Karlsruhe: "Ultimate Fighting" bleibt verboten Wenigstens ein Teilerfolg für die UFC, wahrscheinlich bleibt nur die Hoffnung, dass ein "nicht-bayerischer Sender" die Rechte erwirbt.
  2. AW: Karlsruhe: "Ultimate Fighting" bleibt verboten hoffentlich läuft das nie wieder im deutschen free-tv. Auf Unnötige Gewaltorgien im Fernsehen kann ich gut verzichten Gerade wenn sowas auch noch kinder ansehen.
  3. AW: Karlsruhe: "Ultimate Fighting" bleibt verboten Es geht nicht nur um die Frage, wie Eltern ihre Kinder davon abhalten können, das im TV zu sehen (was ist mit dem I-net??) Ich frage mich wie krank muß man sein, sich anzuschauen, wie zwei Voll.pfosten aufeinander prügeln, bis das Blut spritzt?? Angefeuert von volltrunkenen Prolls. Wo ist da eigentlich qualitativ der Unterschied zu den Gladiatorenkämpfen im alten Rom??
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