Kachelmann: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hat Revision gegen den Freispruch von Jörg Kachelmann eingelegt. Der TV-Moderator war am vergangenen Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung mangels Beweisen freigesprochen worden.

Das teilte ein Sprecher der Anklagebehörde am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP mit. Zunächst werde mit Einlegung der Revision nach Zustellung des Urteils eine ausführliche Prüfung der schriftlichen Begründung zu ermöglicht, erklärte der Sprecher. Weitere Informationen würden derzeit nicht gegeben.
 
Der TV-Moderator ist aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Die Indizien hätten nicht ausgereicht. Damit handelt es sich um einen sogenannten Freispruch zweiter Klasse – nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten.

Eine langjährige Geliebte hatte den 52-Jährigen beschuldigt, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Fernsehmoderator gefordert.
 
In dem Prozess hatte Aussage gegen Aussage gestanden. Mit dem Urteil ging nach 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende. Kachelmann war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und saß 132 Tage lang in Untersuchungshaft. Der von großem Medienrummel begleitete Prozess dauerte fast neun Monate lang (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [js]

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25 Kommentare im Forum
  1. AW: Kachelmann: Staatsanwaltschaft legt Revision ein Die Staatsanwaltschaft will sich wohl unbedingt ein zweites mal blamieren!
  2. AW: Kachelmann: Staatsanwaltschaft legt Revision ein Da fehlen einem doch glatt die Worte...
  3. AW: Kachelmann: Staatsanwaltschaft legt Revision ein Irgenwie muß es doch zu schaffen sein, den Ruf von Jörg Kachelmann noch ganz zu ruinieren. Schlimm ist das der Steuerzahler das Schmierentheater bezahlen muß. Ich gehe aber davon aus, dass erneut ein Freispruch am Ende herauskommt.
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