Kachelmann-Prozess: Noch keine Entscheidung zu Revision

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nach dem Freispruch für Wettermoderator Jörg Kachelmann ist noch offen, ob die Mannheimer Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil einlegen wird. „Es ist noch keine Entscheidung ergangen“, teilte ein Sprecher der Behörde am Freitag mit.

Kachelmann war am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin freigesprochen worden. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Verteidigung. Für eine Verurteilung fehlten den Richtern am Landgericht Mannheim die Beweise. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Wettermoderator gefordert (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).

Am kommenden Dienstag um Mitternacht läuft die Revisionsfrist ab, erklärte der Sprecher. Bis dahin habe die Staatsanwaltschaft noch Zeit, das Urteil zu prüfen und Revision einzulegen. Zuvor hatte der SWR berichtet, die Revision sei beschlossene Sache.  „Vor Montag wird darüber nicht offiziell entschieden“, sagte hingegen der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Freitagnachmittag der Nachrichtenagentur dpa. 

Die 38-jährige Ex-Geliebte hatte Kachelmann in dem Prozess beschuldigt, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Er hatte die Vorwürfe stets bestritten. DNA-Spuren stützten die Anklage nicht. Nach seinem Freispruch hatte Kachelmann angekündigt, wieder voll bei dem von ihm gegründeten Wetterdienst Meteomedia einzusteigen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
 
Update 13.41 Uhr: Hinweis auf SWR-Meldung mit Dementi ergänzt[dpa/ar]

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4 Kommentare im Forum
  1. AW: Kachelmann-Prozess: Noch keine Entscheidung zu Revision Es kommt grade eine Meldung das die Staatsanwaltschaft Revision einlegen will. Quelle N24
  2. AW: Kachelmann-Prozess: Noch keine Entscheidung zu Revision Geldverschwendung 2.0 ala Mannheim! Was hoffen sie denn in einem neuen Verfahren beweisen zu können was ihnen im ersten nicht gelungen ist? Armes Deutschland!
  3. AW: Kachelmann-Prozess: Noch keine Entscheidung zu Revision Ja, allerdings nur, weil das innerhalb einer Woche passieren muss. Ich bin mir sicher, dass die Revision zurückgezogen werden wird. Die Staatsanwaltschaft wird zu dem Schluss kommen, dass das nichts bringt. Denn warum sollte sich an der Beweislage etwas ändern? Was anderes als ein Freispruch wäre auch in der Berufungsverhandlung bei unveränderter Faktenlage keinesfalls möglich.
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