Nach dem Freispruch für Wettermoderator Jörg Kachelmann ist noch offen, ob die Mannheimer Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil einlegen wird. „Es ist noch keine Entscheidung ergangen“, teilte ein Sprecher der Behörde am Freitag mit.
Kachelmann war am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin freigesprochen worden. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Verteidigung. Für eine Verurteilung fehlten den Richtern am Landgericht Mannheim die Beweise. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Wettermoderator gefordert (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Am kommenden Dienstag um Mitternacht läuft die Revisionsfrist ab, erklärte der Sprecher. Bis dahin habe die Staatsanwaltschaft noch Zeit, das Urteil zu prüfen und Revision einzulegen. Zuvor hatte der SWR berichtet, die Revision sei beschlossene Sache. „Vor Montag wird darüber nicht offiziell entschieden“, sagte hingegen der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Freitagnachmittag der Nachrichtenagentur dpa.
Die 38-jährige Ex-Geliebte hatte Kachelmann in dem Prozess beschuldigt, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Er hatte die Vorwürfe stets bestritten. DNA-Spuren stützten die Anklage nicht. Nach seinem Freispruch hatte Kachelmann angekündigt, wieder voll bei dem von ihm gegründeten Wetterdienst Meteomedia einzusteigen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Update 13.41 Uhr: Hinweis auf SWR-Meldung mit Dementi ergänzt[dpa/ar]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com