
Köln – Das Kölner Landgericht hat dem Nachrichtenmagazin „Focus“ untersagt, in allen Einzelheiten über die Ermittlungen gegen Moderator Jörg Kachelmann zu berichten. Weitere Verfahren gegen andere Medien sollen folgen.
Aus Rücksicht auf Kachelmanns Persönlichkeitsrechte darf das Magazin „Focus“ nicht mehr in allen Einzelheiten über die Ermittlungen berichten, so das Kölner Landgericht. Weitere Verfahren gegen andere Medien sollen folgen, berichtet die Zeitung „Frankfurter Rundschau“. Kachelmann wird Vergewaltigung vorgeworfen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Kachelmann hatte zuvor eine einstweilige Verfügung gegen das Nachrichtenmagazin erwirkt. Dagegen wiederum hatte das Magazin Widerspruch eingelegt. Der „Focus“ hatte in einem seiner Artikel Details aus den Ermittlungsakten veröffentlicht. Diese hätten in der Öffentlichkeit jedoch nichts zu suchen, sagte ein Gerichtssprecher. Das Magazin habe damit aus Sicht der zuständigen Kammer gegen Kachelmanns Persönlichkeitsrechte verstoßen. Der derzeit inhaftierte Moderator habe die Möglichkeit, das Nachrichtenmagazin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verklagen.
„Focus“ könne gegen die Entscheidung des Gerichts noch Berufung einlegen und habe bereits angekündigt, dies zu tun, berichtet die Zeitung. Die Verhandlung gegen den „Focus“ ist laut dem Bericht erst der Auftakt zu einer Reihe von Verfahren – insgesamt sollen neun weitere Verfahren folgen. Kachelmann hatte unter anderem auch einstweilige Verfügungen gegen die „Bild“ erwirkt. Die Zeitung hatte Fotos vom Hofgang des Untersuchungshäftlings abgedruckt und angebliche SMS-Nachrichten veröffentlicht, die Kachelmann anderen Frauen geschrieben haben soll. [cg]
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