Eine weitere Runde im Streit der Kabelanbieter mit den öffentlich-rechtlichen Sendern endete, bevor sie begann. Das Verwaltungsgericht Mainz wies eine Klage von Unitymedia als unzulässig ab.
Im seit 2012 schwelenden Konflikt zwischen den deutschen Kabelanbietern und den Öffentlich-Rechtlichen um die Zahlung von Einspeiseentgelten wollten Unitymedia den nächsten Versuch vor Gericht wagen. So wurde eine Klage gegen das ZDF vor dem Verwaltungsgericht Mainz eingereicht. Doch das Verfahren endete, noch bevor es richtig beginnen konnte: Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab.
Wie das VG am Montag bekannt gab, müsse der Entgeltvertrag über ein Zivilgericht eingeklagt werden, so die Mainzer Richter. Für die Kabelanbieter ein weiterer Rückschlag, nachdem bereits der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass die öffentlich-rechtlichen Sender zwar zur Einspeisung ihrer Programme ins Kabelnetz, nicht jedoch zur Zahlung einer Einspeisegebühr verpflichtet sind. [buhl]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com