Zum Prozessauftakt im Kabelstreit stehen am Dienstag erstmals Kabel Deutschland und der RBB vor Gericht. Der zuständige Richter zweifelte gleich zu Beginn der Verhandlung die vom Kabelnetzbetreiber geforderten Gebühren für die Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Sender an.
Dem Netzbetreiber Kabel Deutschland droht im ersten Prozess mit den öffentlich-rechtlichen Sendern über Einspeiseentgelte ein Dämpfer. Der Vorsitzende Richter am Berliner Landgericht zweifelte in der Verhandlung am Dienstag an, dass die Sender von ARD und ZDF weiter an Kabel Deutschland für die Verbreitung ihrer Programme zahlen müssen. Im ersten von mehreren Verfahren hat Kabel Deutschland gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) geklagt. Es folgen Verfahren gegen weitere Sender.
„Die Kernfrage ist: Erfüllt der Kabelnetzbetreiber mit der Übertragung des Signals eine eigene Verpflichtung oder eine Dienstleistung?“, sagte der Richter. In der ersten Tendenz sehe das Gericht Kabel Deutschland selbst in der Pflicht, womit „kein Anspruch auf Entgelt bestehen dürfte“. Eine Entscheidung zum RBB fiel zunächst nicht, könnte aber noch am Dienstag folgen.
„Wir gehen von einem langen Prozess über mehrere Instanzen aus“, betonte ein Sprecher von Kabel Deutschland. Sein Unternehmen sei aber „weiter an einer gütlichen Einigung interessiert“. Der Konzern mit 8,5 Millionen Kunden hatte das ZDF und alle ARD-Anstalten wegen ihrer einseitigen Kündigung der Verträge zur Einspeisung ihrer Programme ins Kabelnetz verklagt. Hintergrund: Die Sender geben manchen Kabelnetzfirmen Millionen dafür, dass diese die Programme verbreiten, 27 Millionen Euro davon gehen allein an Kabel Deutschland. Doch die Anstalten wollen ab 2013 aus verschiedenen Gründen nicht mehr zahlen. Kabel Deutschland will im Gegenzug sein Leistungsspektrum überprüfen. [dpa/hjv]
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