Kabelstreit: Kabel Deutschland geht in dritte Instanz

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Prozesse im Kabelstreit nehmen kein Ende. Nach dem SWR hat Kabel Deutschland nun auch gegen den BR in zweiter Instanz verloren. Aufgeben will der Netzbetreiber aber nicht. Vielmehr sind die Weichen für die nächste Instanz bereits gestellt, wie der Konzern gegenüber DIGITAL FERNSEHEN bestätigte.

Der Kabelstreit nimmt auch im neuen Jahr kein Ende. Nachdem sich die beiden großen Kabelnetzbetreiber bereits seit über 13 Monaten mit ARD und ZDF vor Gericht um die weitere Zahlung von Einspeiseentgelten streiten, hebt Kabel Deutschland den Disput nun auf die nächste richterliche Ebene. Nach dem SWR hat der Anbieter nun auch gegen den BR in zweiter Instanz mit seiner Klage verloren. Aufgeben will Kabel Deutschland deswegen aber nicht, im Gegenteil. Wie Konzern-Sprecher Marco Gassen gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte, hat die KDG bereits Revision gegen das Urteil eingelegt. Man gehe mit dem Fall in die nächste Instanz, so Gassen weiter.

Da Gespräche mit den Öffentlich-Rechtlichen nicht zum Erfolg führten, versucht Kabel Deutschland nun seit vergangenem Jahr, seine Forderungen nach Einspeisegebühren über die Gerichte durchzudrücken. Diese standen bisher allerdings stets auf der Seite von ARD und ZDF. Die Niederlage gegen den BR in zweiter Instanz ist mittlerweile die neunte Schlappe, die Kabel Deutschland vor Gericht hinnehmen musste.
 
Dabei kam das zuständige Oberlandesgericht München, vor dem die Berufung nach dem ersten urteil ausgetragen wurde, zu dem Schluss, dass der Kabelanbieter dazu verpflichtet ist, die Radio- und Fernsehprogramme des BR zu verbreiten. Einen Anspruch auf Einspeisegebühren habe Kabel Deutschland deswegen aber nicht, so das Urteil. Der Konzern sieht das freilich anders und bringt den Rechtsstreit nun vor den Bundesgerichtshof. Dort liegt bereits ein zweiter Fall aus dem Kabelstreit. Denn die Unterföhringer haben auch gegen das Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart Revision in Karlsruhe eingereicht. Die Stuttgarter Richter hatten im November die zweite Instanz zu Gunsten des SWR entschieden.
 
Seit diesem Urteil beschäftigt Kabel Deutschland auch die Verwaltungsgerichte. Denn über einen Hilfsantrag der Klage will der Konzern die Frage klären lassen, ob er dazu verpflichtet ist, die Sender der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ohne Vergütung in seine Netze einzuspeisen und Kapazitäten dafür bereitstellen muss, auch wenn kein wirksamer Vertrag dazu zwischen den Parteien besteht. Hier gibt es allerdings noch keine Entscheidung.
 
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35 Kommentare im Forum
  1. AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland geht in dritte Instanz Gehört diese Meldung nicht in die Kategorie "Kurioses, Skurriles, Extremes, Unglaubliches" im Forum ? Kabel Deutschland wurde bestohlen, und zwar dessen Sachverstand.
  2. AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland geht in dritte Instanz Wieviele Instanzen gibt's denn noch?
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