Im seit dem Jahr 2013 andauernden Streit der Kabelnetzbetreiber mit den öffentlich-rechtlichen Sendern über Einspeiseentgelte, gibt es nun ein neues Urteil. Es fiel zugunsten der Netzbetreiber aus, allerdings aus einem anderen Grund als zu erwarten.
Der erste Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 12. Juli 2017 entschieden, und zwar zu Gunsten der Kabelnetzbetreiber. Die hatten geklagt, da die öffentlich-rechtlichen Sender sich im Frühjahr 2011 entschieden, keine Einspeiseentgelte mehr zu zahlen. Immerhin sind die Netzbetreiber laut den Auflagen der zuständigen Landesmedienanstalten eh verpflichtet, die Öffentlich-Rechtlichen in ihren Netzen analog und digital zu verbreiten. Weshalb also zahlen?
Nun hat aber der erste Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf für die Kabelnetzbetreiber entschieden. Grund dafür ist die gemeinschaftliche Kündigung der Sender.
„Die Kündigungserklärungen der Rundfunkanstalten seien kartellrechtswidrig. Sie verstießen gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), weil sie nicht auf Grund individueller wirtschaftlicher Erwägungen erfolgt seien, sondern auf der Grundlage einer unzulässigen Absprache zwischen den Rundfunkanstalten“, heißt es dazu in der heute veröffentlichten Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Die Sender müssen nun 3,5 Millionen EUR zahlen, denn streitgegenständlich waren allein die Entgelte für das Jahr 2013 und das erste Quartal 2016.
Update 16.34 Uhr:
Für die ARD kommt die Niederlage völlig überraschend. „Die Entscheidung steht im Widerspruch zu den vorinstanzlichen Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Düsseldorf,“ informierte eine ARD-Sprecherin gegenüber DIGITAL FERNSEHEN. Derzeit werde die umfangreiche 70seitige Begründung geprüft. „Auf dieser Basis wird über das weitere prozessuale Vorgehen entschieden.“
[tk]
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