Kabel-Fusion: Hat sich Kabel Deutschland unter Wert verkauft?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Drei Jahre nach der erfolgten Übernahme von Kabel Deutschland durch Vodafone steht die Fusion erneut im Blickpunkt. Das Landgericht München ordnete eine Sonderprüfung an, um einen Verstoß gegen das Aktienrecht auszuschließen.

Seit bereits drei Jahren läuft der deutsche Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland unter dem Banner von Vodafone, nachdem der Telekommunikationsanbieter das Unternehmen für 10,7 Milliarden Euro inklusive Schulden übernommen hatte. Damit hätte sich Kabel Deutschland jedoch unter Wert verkauft, meint zumindest der Hedgefonds Elliot, der eine Sonderprüfung der Fusion gefordert hatte. Diese wurde nun vom Landgericht München angeordnet.

Ziel der Untersuchung sei die Überprüfung der damaligen Vorstands- und Aufsichtsrats-Mitglieder und ob diese Pflichten verletzt oder gegen das Aktienrecht verstoßen hätten, berichtete N-TV. Elliot, das die Entscheidung des LG begrüßte, ist zweitgrößter Aktionär bei Kabel Deutschland und hatte 2013 für die Übernahme pro Aktie 225 bis 275 Euro verlangt.
 
Vodafone hatte dagegen nur 84,50 Euro pro Aktie geboten, ein Sonderprüfer 2014 schließlich 104 Euro als angemessen eingestuft. Die Entscheidung des LG München könnte nun einen längeren Rechtsstreit nach sich ziehen, denn Vodafone kündigte bereits den Einsatz von Rechtsmitteln an. [buhl]

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1 Kommentare im Forum
  1. Geht bei ex KD überhaupt einmal etwas ohne Rechtsstreiterein? Jahr ein, Jahr aus liest man nix anderes.
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