Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat eine Ausgabe des „K1 Magazin“ von Kabel Eins beanstandet. Mitarbeiter eines Finanzamts seien ohne ihre Zustimmung komplett erkennbar im Beitrag gezeigt worden, was ihr Recht am eigenen Bild verletzte.
Der beanstandete Filmbeitrag war erstmals am 19. Juli 2011 ausgestrahlt worden und thematisiert laut einer ZAK-Mitteilung vom Mittwoch einen Streit zwischen einer Gaststätte und dem Finanzamt.Eine Reporterin des Magazins hatte sich dazu mit einem Kamerateam vor die Behörde gestellt, um zunächst dort und anschließendauch im Gebäude selbst einige Mitarbeiter zu befragen. Jedoch habe keiner der Angesprochenen mit ihr reden wollen.
Diese Bilder dokumentierte das „K1 Magazin“ und zeigte dabei deutlicherkennbar die Gesichter der angesprochenen Personen. Eine Einwilligungfür die Ausstrahlung dieser Aufnahmen sei allerdings nichteingeholt worden, monierten die Medienhüter. Darin sahdie ZAK einen Verstoß gegen das Recht am eigenenBild, welches in diesem Fall dasInformationsinteresse derÖffentlichkeit überwiegt. Kabel Eins erklärte, im Falle einer Wiederholung des Beitrags die Mitarbeiter des Finanzamtes unkenntlich zu machen. [sv]
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