Kein Paukenschlag im Urheberrecht: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberg hat einer großen, umfassenden Reform der derzeit geltenden Urheberrechtsgesetze eine Absage erteilt. Vielmehr wolle sie auf einzelne Schritte setzen und kündigte in diesem Zusammenhang auch einen ersten Gesetzesentwurf an.
Es bewegt sich etwas in der derzeit ziemlich festgefahren Diskussion über den künftigen Umgang mit dem Urheberrecht. Nachdem Rechteinhaber die Bundesjustizministerin mehrmals dazu aufgefordert haben, endlich aktiv zu werden und die Gesetze den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, kündigte die Ministerin nun an, in Kürze einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Missbrauch von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen unterbinden soll, wie die „Financial Times“ in ihrer Freitagsausgabe berichtete.
„Wir werden Abmahnungen nicht komplett unmöglich machen“, erklärte die FDP-Frau, dennoch müsse man gegen den Missbrauch vorgehen. Wie der neue Lösungsvorschlag der Ministerin in dieser Frage aussehen wird, ist bisher noch nicht bekannt. Ein Warnhinweismodell wird er aber aller Voraussicht nach nicht enthalten, denn ein solches Konzept hatte Leutheusser-Schnarrenberger bereits kategorisch als „Angst-Modell“ abgelehnt.
Wer allerdings glaubt, dieser Gesetzesentwurf sei der Auftakt zu der bereits lang erwarteten großen Reform, der irrt. Denn eine solche wird es mit Leutheusser-Schnarrenberger nicht geben, wie sie auf einer Veranstaltung des Justizministeriums in Berlin verriet. Man wolle lieber auf einzelne Schritte setzen, der angekündigte Entwurf ist als einer von diesen zu sehen.
Den Rechteinhabern, die auf einen besseren Schutz geistigen Eigentums im Internet pochen, wird das aber kaum reichen. Erst vergangene Woche warfen mehrere Spitzenverbände aus Film-, Musik- und Buchbranche der Ministerin vor, „Alibiveranstaltungen“ abzuhalten statt sich dem Thema mit ernsthaften Lösungskonzepten zu widmen.
Auch die Deutsche Content Allianz hatte die Ministerin Anfang Juni zum Handeln aufgefordert. Den entgegen der zu Beginn der Legislaturperiode im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben, die eine zeitgemäße Anpassung des Urheberrechtsgesetzes versprachen, sei das Justizministerium in dieser Sache bisher nicht tätig geworden. Seitdem sind bereits zwei Jahre ins Land gestrichen. „Künstler und Urheber verlieren nach zwei Jahren vollkommener Tatenlosigkeit allmählich ihr Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung“, merkte der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Alexander Skipis, an.
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