Jugendschutzverstöße: „Joko gegen Klaas“, Viva und Sex-Doku

0
180
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Im ersten Halbjahr 2013 stellte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) insgesamt sieben Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen im TV fest. Unter anderem erregten Joko und Klaas sowie die Viva-Dokusoap „Party Bruder!“ das Aufsehen der Jugendschützer.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat am Montag ihre Halbjahresbilanz für 2013 vorgelegt. Das Ergebnis: Sieben Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) im Rundfunkbereich. In zwei Fällen stellte die KJM dabei Entwicklungsbeeinträchtigung für Zuschauer unter 16 Jahren fest.

Beanstandet wurde so unter anderem die Sendezeit der Dokumentation „Unter fremden Decken – Auf der Suche nach dem besten Sex der Welt“ auf ProSieben. Diese war im Hauptabendprogramm um 20.15 Uhr ausgestrahlt worden. Nach Ansicht der Jugendschützer seien die darin gezeigten Sexualpraktiken jedoch nicht für Zuschauer unter 16 Jahren geeignet gewesen, da diese noch nicht zu einer Einordnung derselben in der Lage seien. Einen weiteren Verstoß stellte die KJM im Falle der Ausstrahlung des Spielfilms „American History X“ auf dem Pay-TV-Sender TNT Film fest. Da dieser eine FSK-Sperre ab 16 Jahren besitzt, hätte er erst nach 22.00 Uhr gezeigt werden dürfen und nicht schon 20.15 Uhr.
 
Entwicklungsbeeinträchtigung für unter Zwölfjährige lagen durch Jugendschutzvertöße laut KJM gleich in fünf Fällen vor. So zeigte ProSieben zwei Folgen der Show „Joko gegen Klaas“ bereits morgens um 7.00 Uhr. Die Sendung enthalte jedoch riskante Mutproben, welche problematisches Verhalten hinsichtlich einer Selbstverletzung aufwiesen und hätten damit erst nach 20.00 Uhr ausgestrahlt werden dürfen.
 
Auch die erste Folge der Dokusoap „Party Bruder!“ auf Viva hätte nicht im Tagesprogramm um 16.00 Uhr laufen dürfen. In dieser seien Frauen auf verbaler Ebene abgewertet und als bloße Sexualpartnerinnen dargestellt worden. Damit enthalte die Sendung Verhaltens- und Handlungsmuster, die von Zuschauern unter 12 Jahren nicht eingeordnet werden können. Auch die Pay-TV-Sender MGM und Sky verstießen laut KJM gegen den Jugenschutz. Beide strahlten Spielfilme oder Serien zur Tageszeit aus, die nicht für ein Publikum unter zwölf Jahren geeignet sind.  [ps]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Kommentare im Forum

Die Kommentarfunktion ist noch nicht aktiviert