Laut Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) hat der Radiosender Radio Energy 97.1 Hamburg gegen den Jugendschutz verstoßen. In der Sendung „Zwei nach Zwei“ am 16. April 2012 hatten die Moderatoren unkommentiert Aussagen von Hörern zum Gerichtsprozess um den norwegischen Massenmörder Breivik gesendet.
Anlässlich des Prozessauftaktes gegen den norwegischen Massenmörder Anders Breivik hatten die Moderatoren der genannten Sendung die Hörer befragt, welche Strafe ihrer Meinung nach angemessen sei. Drei der vier Hörerkommentare liefen dabei auf die Folterung des Angeklagten hinaus oder enthielten deutliche Hinweise in diese Richtung. Die Moderatoren grenzten sich laut MA HSH von den gemachten Vorschlägen nicht ab, sondern betonten selbst einige Male, dass sie die gesetzliche Höchststrafe als nicht ausreichend erachten würden.
Wie der MA HSH am Freitag mitteilte, sieht der Medienrat darin einen Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Demnach könne eine „unkommentierte Ausstrahlung von Foltervorschlägen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen“. Die Moderatoren hätten auf die extremen Äußerungen mit einer Einordnung reagieren müssen. Eine unkommentierte Ausstrahlung wäre erst ab 22.00 Uhr erlaubt gewesen. Durch die nicht hinterfragte Ausstrahlung seien die unmenschlichen Bestrafungsmethoden verharmlost worden, so der Vorsitzender des Medienrats der MA HSH, Jörg Howe. [ps]
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