Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat der Erweiterung der Anerkennung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zugestimmt. Damit greifen die Kompetenzen der FSF künftig auch für im Internet verfügbare Fernsehfilme oder TV-Serien.
Die KJM hatte am Mittwoch der Erweiterung der FSF-Anerkennung zugestimmt, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Damit wird die für die Altersfreigabe von TV-Inhalten zuständige FSF künftig auch für sogenannte fernsehähnliche Inhalte im Internet verantwortlich sein, also Filme, Serien und Dokumentationen, die üblicherweise im Fernsehen zu sehen sind, aber auch im Netz zur Verfügung stehen.
Der Beschluss sei ganz im Sinne der zunehmenden Konvergenz der Medien, betonte Siegfried Schneider, der Vorsitzende der KJM. „Wenn durch die Neuerung künftig mehr Anbieter fernsehähnlicher Inhalte in Telemedien ihre Inhalte vorab der Selbstkontrolle vorlegen, ist das ein Gewinn für den Jugendschutz“, so Schneider weiter.
Mit den bereits erfolgten Anerkennungen von FSK.online und USK.online, welche für Altersfreigaben von Kinofilmen beziehungsweise Spielen zuständig sind, und der erweiterten Kompetenzen der FSF sei eine weiterer Schritt zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes getan. Dies betreffe vor allem den Bereich der entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote im Internet. Mehr zur Arbeit der FSF erfahren Sie im Thema des Monats August 2011. [rh]
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