Nachdem sich die Politik bei der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) bislang ausschließlich blamiert hat, will man dieser Linie anscheinend treu bleiben. Anders lässt sich nicht erklären, wie es der jüngste Entwurf für einen neuen Staatsvertrag aus den Staatskanzleien ans Licht geschafft hat.
Ziel des Entwurfs ist es unter anderem, den Anbietern von Filmen und Spielen die Vermarktung im Internet zu erleichten, indem sie für die Altersfreigabe den Weg über die Landesjugendbehörden nehmen sollen. Dieser Weg wird im Jugendschutzgesetz geregelt. Da Staatsverträge durch die Länder in Landesgesetze übernommen werden, ist es allerdings verfassungsrechtlich fraglich, ob ein Landesgesetz in dieser Weise ein Bundesgesetz, in dem Fall das Jugendschutzgesetz, erweitern darf. Das fällt eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundesfamilienministeriums. Des Weiteren soll ein neues Vorabverfahren die Altersfreigabe beschleunigen. Kritiker sehen für Anbieter jedoch keinerlei Anreize, dieses Verfahren umzusetzen, zumal es dadurch zu einer Doppelkontrolle kommen könnte.
Der Eindruck eines erneuten Fehlschlags verfestigt sich insbesondereangesichts der Änderungsvorschläge zum Thema „User Generated Content“.Die Medienreferenten der Staatskanzleien behaupten im Einleitungstextdes Entwurfs, dass private Betreiber eines Blogs auch für die Einhaltungdes Jugendschutzes bei Inhalten Dritter verantwortlich seien. DasTelemediengesetz widerspricht dem jedoch sehr eindeutig und sogar anmehreren Stellen. Allem Anschein nach müssen die Referenten noch einmalnachsitzen, bevor die Parlamente über einen zukunftsfähigenJugendmedienschutz entscheiden können.
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