Jugendmedienschutz: neuer Entwurf, neue Kritik

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nachdem sich die Politik bei der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) bislang ausschließlich blamiert hat, will man dieser Linie anscheinend treu bleiben. Anders lässt sich nicht erklären, wie es der jüngste Entwurf für einen neuen Staatsvertrag aus den Staatskanzleien ans Licht geschafft hat.

Ziel des Entwurfs ist es unter anderem, den Anbietern von Filmen und Spielen die Vermarktung im Internet zu erleichten, indem sie für die Altersfreigabe den Weg über die Landesjugendbehörden nehmen sollen. Dieser Weg wird im Jugendschutzgesetz geregelt. Da  Staatsverträge durch die Länder in Landesgesetze übernommen werden, ist es allerdings verfassungsrechtlich fraglich, ob ein Landesgesetz in dieser Weise ein Bundesgesetz, in dem Fall das Jugendschutzgesetz, erweitern darf. Das fällt eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundesfamilienministeriums. Des Weiteren soll ein neues Vorabverfahren die Altersfreigabe beschleunigen. Kritiker sehen für Anbieter jedoch keinerlei Anreize, dieses Verfahren umzusetzen, zumal es dadurch zu einer Doppelkontrolle kommen könnte.

Der Eindruck eines erneuten Fehlschlags verfestigt sich insbesondereangesichts der Änderungsvorschläge zum Thema „User Generated Content“.Die Medienreferenten der Staatskanzleien behaupten im Einleitungstextdes Entwurfs, dass private Betreiber eines Blogs auch für die Einhaltungdes Jugendschutzes bei Inhalten Dritter verantwortlich seien. DasTelemediengesetz widerspricht dem jedoch sehr eindeutig und sogar anmehreren Stellen. Allem Anschein nach müssen die Referenten noch einmalnachsitzen, bevor die Parlamente über einen zukunftsfähigenJugendmedienschutz entscheiden können.

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[mh]

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1 Kommentare im Forum
  1. Da wir bei den Sendern aufwendig auf den Jugendschutz geachtet, aber im Heimnetzwerk beim privaten Videoarchiv, ist das frei verfügbar. Alles was im NAS über UPnP bzw. DLNA freigegeben ist, kann man an jedem Gerät mit einem UPnP Player abrufen. Steht im Kinderzimmer so ein Player, kann der Filius auch unbemerkt Papa's Horrorfilme ansehen. Da ich auch einen kleinen Enkel habe, der bald seine Kinderfilme ansehen will, haben wir reagiert. Unser DVR-Provider gibt allen Eltern wieder die Kontrolle über das was der Filius sehen darf: - Filme anfordern geht nur nach Anmeldung mit einer Benutzerkennung. - Jedem Benutzer kann eine FSK Klasse, eine maximale Nutzungszeit und ein täglicher Zeitraum zugewiesen werden. - Die pauschale Freigabe aller Filme im NAS entfällt. Nur der jeweils angeforderte Film ist auch nur an dem einen Gerät verfügbar. Was Papa im WZ ansieht, kann Filius im Kinderzimmer nicht einfach mitansehen. Ich denke, dass wir in ein paar Wochen die erste Version freigeben werden. Würde mich freuen, wenn Ihr mal bei Haenlein-Software vorbeiseht. Mit freundlichen Grüßen Ralf Haenlein
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