Die Politik hat ihm nun zugestimmt: Nächstes Jahr soll der gemeinsame Jugendkanal von ARD und ZDF an den Start gehen – doch nun melden sich die Privatverbände zu Wort. So kündigte der VPRT eine umfangreiche Prüfung der für den öffentlich-rechtlichen Onlinesender erarbeiteten Ausnahmeregelungen an.
Wird der gemeinsame Jugendkanal von ARD und ZDF nun tatsächlich kommen? Nachdem der öffentlich-rechtliche Sender in den letzten Monaten von den Rundfunkanstalten in seiner geplanten Form genehmigt wurde, hat ihm nun auch die Politik ihre Zustimmung erteilt. Doch dem Langzeitprojekt von ARD und ZDF stehen noch weitere Hürden bevor: So kündigte der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) nach der Sitzung der Länderchefs am Freitag eine Prüfung der für den Onlinekanal geltenden Regelungen an.
„Es ist kein Geheimnis, dass der VPRT sowohl das Verfahren zur Beauftragung des Jugendangebots als auch den Konkretisierungsgrad für suboptimal hält“, erklärte Tobias Schmid, VPRT-Vorstandsvorsitzender, in einer Mitteilung. „Wir werden nun prüfen, inwieweit den systematischen und wettbewerblichen Bedenken der privaten Medien durch die jetzt vorliegende Fassung der Auftragsnorm und der Negativliste Rechnung getragen wurde.“ Der VPRT befürchtet mögliche Wettbewerbsverzerrungen und damit Nachteile für private Anbieter durch den öffentlich-rechtlichen Onlinekanal. Dies hat er in einer Stellungnahme im offenen Konsultationsverfahren zum Ausdruck gebracht. So dürfe der Start des Jugendkanals nicht zum Wegfall der Begrenzungen führen, die den Öffentlich-Rechtlichen auferlegt wurden.
Am Freitag gaben die Länderchefs auf ihrer gemeinsamen Ministerpräsidentenkonferenz den Öffentlich-Rechtlichen das Startsignal für den Sender, der das junge Publikum erreichen soll. Im Oktober 2016 soll das Langzeitprojekt von ARD und ZDF, das ursprünglich als TV-Sender angedacht war, im letzten Jahr von den Länderchefs aber auf einen reinen Online-Ausspielkanal reduziert worden war, starten. Die für den Jugendkanal notwenige Änderung des Rundfunkstaatsvertrages soll noch in diesem Jahr durchgewunken werden: Im Dezember wollen die Länderchefs das Papier unterzeichnen.
Im Vorfeld hatten Private und Verbände jedoch mit rechtlichen Schritten gedroht, sollten ihre Anmerkungen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Sie forderten engere Begrenzung des Onlinekanals als in dem Konzept festgehalten waren. Sollten die Länderchefs der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags und der Umsetzung der kritisierten Ausnahmeregelungen zustimmen, kündigten sie eine Klage gegen den öffentlich-rechtlichen Online-Sender an. [kw]
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