So sehr viele Politiker behaupteten, sie seien um eine Einigung bemüht, so wenig hat es gebracht. Eine Erhöhung der Rundfunkgebühren – wie von einer von der Politik eingesetzten unabhängigen Kommission empfohlen – wird nicht kommen. Was das bedeutet.
Die Entscheidung steht: Die Ministerpräsidentenkonferenz, die am Donnerstag tagte, hat sich nicht auf eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags einigen können. Eigentlich hatte eine unabhängige Kommission schon vor Monaten vorgeschlagen, den Beitrag ab 2025 moderat – und weit weniger als von ARD und ZDF gewünscht – anzuheben. Es geht um 58 Cent pro Monat mehr. Schon in den vergangenen Monaten gab es dagegen – vor allem aus Unions-geführten Ländern – Widerstand. Und der ist offenbar geblieben. Auch bei ihrem Zusammentreffen am Donnerstag gab es keine Einigung und somit fällt die Gebührenerhöhung aus. Womöglich, das muss noch festgestellt werden, verstößt die Politik damit gegen die Verfassung Deutschlands.
Verfassungsgericht gab ARD und ZDF schon mal recht
So war es zumindest 2021. Damals hatte Sachsen-Anhalt die Erhöhung blockiert und die Öffentlich-Rechtlichen klagten vor dem Verfassungsgericht. Sie bekamen Recht und der Beitrag stieg doch. Denn eigentlich darf die Politik von der Empfehlung der Kommission, der KEF, nur in begründeten Ausnahmen abweichen. Ob all das, was vor allem konservative Politiker als Begründung angeben (sinngemäß: Es sei aktuell nicht an der Zeit mehr Gebühren einzustreichen), darüber werden sich nun die obersten Richterinnen und Richter Gedanken machen müssen. Denn: Schon vor Wochen wurde klar, dass ARD und ZDF auch diesmal wieder vor das Verfassungsgericht ziehen und sich die Gebührenerhöhung auf diesem Wege erstreiten wollen.
Die Erhöhung sei, so ist aus vielen Richtungen zu hören, auch vor dem Hintergrund der geplanten Sparmaßnahmen bei ARD und ZDF nötig. Im Herbst hatte die Politik bekanntlich richtungsweisende Entscheidungen zur künftigen Gestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks getroffen. Viele Streichungen, etwa von ARD-Sendern, sollen aber erst in Jahren passieren. Daher – so der Tenor – müsste der ÖRR bis dahin noch ausreichend ausgestattet werden. Bayerns Ministerpräsident, CSU-Chef Markus Söder, schrieb auf X: „Die Klage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist unangemessen und eine Provokation. Bevor die Klage nicht zurückgenommen wird, wird Bayern auch keine Entscheidung über neue Gebührenmodelle mittragen. Alle müssen sparen – auch die Öffentlich-Rechtlichen.“ Erst müssten Reformen umgesetzt werden, ehe „schon wieder“ Gebühren erhöht werden.
Innerhalb der ARD wurde zuletzt unterschiedlich geplant: Einige Anstalten haben ihren Haushalt 2025 auf Grundlage der erhöhten Gebühren aufgestellt – sie taten das nach eigenen Angaben, weil sie glauben wollten, dass man sich in Deutschland an Recht und Ordnung halte. Andere hatten vorsichtiger geplant – und die Erhöhung nicht einkalkuliert. Spannend wird nun nicht nur, ob Karlsruhe – wie 2021 – wieder für eine Gebührenentscheidung urteilt, sondern auch, ob diese dann auch rückwirkend zu entrichtend wäre. Und: Nicht unwichtig für alle: Wann wird das Urteil überhaupt fallen?
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