Manipuliertes Foto? Apples Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen Samsung enthält Medienberichten zufolge ein manipuliertes Foto des Galaxy Pad 10.1. Das Bild sei so verzerrt worden, dass es dem iPad 2 ähnlicher sehe.
In der Eingabe sei das Bild des Samsung-Tablets so gestaucht und verzerrt worden, dass die Maße, denen des iPads 2 entsprechen, berichteten verschiedene internationale Medien am Dienstag. In der Realität ist das Galaxy Tab jedoch mit 257 x 175 x 8,6 mm schmaler und länger als das Apple-Produkt mit 241,2 x 185,7 x 8,8 mm.
Wie und warum das manipulierte Bild in den 44 Seiten langen Antrag gelangt, ist bisher nicht bekannt. Andere in der Eingabe verwendete Bilder wurden scheinbar nicht verändert, hieß es weiter.
Derweil hat das Düsseldorfer Landgericht hat die Reichweite seiner Einstweiligen Verfügung gegen den Tablet-Computer Galaxy Tab von Samsung eingeschränkt. Das Vertriebsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea gelte nicht mehr europaweit, sondern sei auf Deutschland beschränkt worden, sagte Gerichtssprecher Peter Schütz am Dienstag. Für die deutsche Samsung-Tochter gelte das Vertriebsverbot aber nach wie vor europaweit.
Im Ideenklau-Streit zwischen Apple und Samsung um ihre Tablet-Computer iPad und Galaxy Tab hat das Landgericht Düsseldorf für den 25. August eine mündliche Verhandlung angesetzt.
In der vergangenen Woche hatte Apple seinem Wettbewerber den Vertrieb desGalaxy Tab 10.1 durch das Landgericht Düsseldorf in der Europäischen Union vorläufig untersagen lassen. Apple wirft Samsung vor, mit dem Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen. Dabei geht es um Geschmacksmuster, also das Design und die äußerliche Gestaltung des Tablet Computers, nicht um Ansprüche aus Apple-Patenten. Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich „um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus“ handele, erklärte Apple in der Klageschrift (Aktenzeichen: 14c O194/11).
Samsung hatte im Gegenzug angekündigt, den gerichtlich verordneten Verkaufsstopp nicht hinnehmen. Der südkoreanische Hersteller werde gegen die Einstweilige Verfügung vorgehen, hieß es in der vergangenen Woche. „Wir werden unser geistiges Eigentum in Deutschland und der ganzen Welt verteidigen“, sagte Samsungs PR-Chef Kim Titus. Samsung betonte, dass die Einstweilige Verfügung ohne eine Anhörung des Unternehmens erlassen worden sei. Dies ist in Deutschland aber auch nicht vorgeschrieben, wie unter anderen der deutsche Patent-Experte Florian Müller betonte (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
Update 16.18 Uhr: Zusätzliche Informationen hinzugefügt[js/dpa]
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