Wer daheim schlechteres Internet hat als es ihm vertraglich zugesichert ist, sollte nach Ansicht von Verbraucherschützern eine Preisreduktion von 15 Euro pro Monat bekommen.
Bei dem seit Ende 2021 gültigen Minderungsanspruch gebe es gravierende Probleme bei der Durchsetzung. Daher sei eine pauschale Regelung nötig, heißt es in einem Schreiben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Die bisher gültige Regelung enthält zwar klare Kriterien, ab wann ein Verbraucher besagten Minderungsanspruch hat, lässt aber Interpretationsspielraum zu bei der Frage, wie hoch genau diese Preisminderung ausfallen soll.
Internet-Minderungsanspruch: Umsetzung mit Hindernissen
In der Praxis könnten die Verbraucherinnen und Verbraucher von dem neuen Recht nur schwer Gebrauch machen, heißt es in dem Schreiben. „Anbieter berechnen die Minderungshöhe intransparent und zu gering, gewähren unter Umständen gar keine Minderung oder Sonderkündigung.“ Die Liste der Hürden und der Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern sei lang. In einer Gesetzesreform sollte es erhebliche Nachbesserungen geben, fordern die Verbraucherschützer. Sie sprechen sich für eine Preisreduktion von 15 Euro pro Monat aus.
Mit dem Minderungsanspruch wurde der Druck auf die Internetanbieter erhöht, bei ihren Kunden für ein gutes Netz zu sorgen, etwaige Defizite schnell zu beseitigen und generell nicht mehr zu versprechen als sie halten können. Allerdings ist es aufwendig, bis der Verbraucher sein Anrecht auf Preisminderung schwarz auf weiß bescheinigt bekommt.
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