Das Bundesinnenministerium hält eine Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei Online-Durchsuchungen und zur Überwachung von Messengerdiensten für überfällig.
Staatssekretär Hans-Georg Engelke sagte am Dienstag bei einem „Kongress für wehrhafte Demokratie“ in Berlin: „Es kann nicht sein, dass wir immer tauber und blinder werden.“ Das Ministerium rechnet allerdings gesellschaftlich und politisch mit Gegenwind.
Engelke räumte ein: „Das wird noch einmal eine richtig dicke Diskussion geben.“ Er sagte: „Wenn Online-Durchsuchungen zur Strafverfolgung zulässig sind, dann müssen sie eigentlich für Gefahrenabwehr auch zulässig sein.“ Der Vizepräsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Peter Henzler, erklärte, Rauschgifthandel finde heute größtenteils nicht am Bahnhof oder in der Imbissbude statt, sondern im Darknet und „wird über Paketdienste abgewickelt“.
Teilnehmer der Veranstaltung forderten außerdem eine Angleichung der aktuell sehr unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer auf vier Gebieten: Telekommunikations-Überwachung, Online-Durchsuchung, Auskunft über die Nutzerdaten von Kommunikations-Dienstleistungen und die heimliche Überwachung von Telefonaten über das Internet.
Die weitestgehenden Befugnisse haben die Sicherheitsbehörden aktuell in Bayern und Rheinland-Pfalz. Der hessische Landtag hatte in der vergangenen Woche beschlossen, dass die Polizei Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch zur Gefahrenabwehr nutzen darf. [dpa]
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