Indexierung: Rundfunkbeitrag künftig automatisch anpassen?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Prof. Dr. Thomas Hirschle ist sich sicher: Eine Vollindexierung des Rundfunkbeitrags hat gravierende Folgen. Dieser Schritt könnte sogar verfassungs- und europarechtlich nicht zulässig sein, gibt der Kenner zu bedenken.

Am 21. März ist Stichtag. Voraussichtlich werden an diesem Tag die Ministerpräsidenten der Länder über eine Indexierung des Rundfunkbeitrags entscheiden. Damit steht das Finale einer endlos scheinenden Diskussion bevor. Konkret geht es momentan um die Kopplung des Rundfunkbeitrags an Indizes. Das langjährige Mitglied der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF), Prof. Dr. Thomas Hirschle, äußert dazu erhebliche Bedenken.

Der Verband Privater Medien (Vaunet) hat den früheren Präsidenten der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg beauftragt, die Zweckmäßigkeit und rechtliche Zulässigkeit möglicher Indexierungsmodelle in einem Kurzgutachten zu beurteilen. Wie VAUNET jetzt bekannt gibt, kommt Prof. Dr. Thomas Hirschle dabei zu dem Ergebnis, dass „ein einheitlicher Index weder dem Gebot der bedarfsgerechten Finanzierung noch dem Verbot einer übermäßigen Belastung der Beitragszahler entsprechen würde.“
 
Demnach würde eine Vollindexierung eine Kompetenzverschiebung bedeuten: Weg von Politik und KEF hin zu den Rundfunkanstalten, heißt es in einer VAUNET-Medienmitteilung. Damit könnte der Legitimationsdruck bei der künftigen Aufgabenentwicklung laut Hirschle entfallen. Die dadurch entstehende Flexibilität der Anstalten wäre unkontrollierbar und verfassungs- und europarechtlich nicht zulässig, heißt es weiter. 
 
Schlussfolgernd aus diesen Ergebnissen äußert sich Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET: „Die Indexierung ist ein durchsichtiger Deal, mit dem die Länder es sich in doppelter Hinsicht zu einfach machen: Es würde für die Zukunft die Steuerung der Höhe des Rundfunkbeitrags entfallen. Und dies sogar ohne dass zuvor eine zeitgemäße Definition des Programmauftrags erfolgt wäre.“ 
 
VAUNET fordert deshalb eine Konkretisierung des Auftrags von ARD und ZDF. Diese soll laut Schunk dem Gestaltungsauftrag der Länder gerecht werden: „Dabei sollte die Medienpolitik auch einen Blick auf die ausufernden öffentlich-rechtlichen Radioprogramme werfen. Erst danach kann sich dann die Entscheidung über eine angemessene Finanzierung daran orientieren.“[PMa]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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