Weil er illegal Zugänge zum Pay-TV-Angebot von Sky Deutschland verkauft hatte, wurde ein 50-Jähriger aus Recklinghausen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun drohen ihm hohe Schadensersatzforderungen.
Ein Cardsharing-Betreiber aus dem Raum Recklinghausen wurde vom Amtsgericht Bochum zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Wie das Gericht gegenüber DIGITAL FERNSEHEN bestätigte, hatte der 50-Jährige über einen Cardsharing-Ring illegale Zugänge zum Pay-TV-Angebot von Sky an 463 Personen verkauft. Die Kunden des Verurteilten hatten laut Urteil 120 Euro im Jahr für ihre Zugänge zu Sky gezahlt und diese somit wesentlich günstiger erhalten, als mit einem regulären Abo.
Aufgeflogen war der illegale Vertrieb von Pay-TV-Zugängen durch einen anonymen Brief. Vor Gericht legte der Beschuldigte schließlich ein umfassendes Geständnis ab, sodass sich die Richter schließlich für eine Bewährungsstrafe und die Verhängung einer Geldauflage in Höhe von 2000 Euro entschieden.
Doch auf den Beschuldigten könnten nun weitere Schadensersatzforderungen zukommen. Wie das Gericht in seinem Urteil feststellte, entstand Sky durch das illegale Treiben ein Schaden von rund 430 000 Euro. Dem Fiskus sei durch die illegalen Nebeneinkünfte des 50-Jährigen in Höhe von etwa 143 000 Euro zudem ein Steuerschaden von rund 34 000 Euro entstanden. [ps]
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