
Leipzig – Der Unternehmer Tobias Huch hat angekündigt, weiter gegen den seiner Ansicht nach zu laschen Jugendschutz beim Bezahlsender Sky vorzugehen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte seine einstweilige Verfügung gegen den Pay-TV-Anbieter wieder aufgehoben.
Tobias Huch gibt sich kämpferisch: „Wir ziehen das Verfahren durch, bis Sky endlich einen funktionierenden Kinderschutz einsetzt und so den Eltern nicht mehr ihr grundgesetzlich verbrieftes Erziehungsprivileg nimmt“, erklärte der Unternehmer DIGITAL FERNSEHEN. Sky will dies nicht kommentieren, teilte das Unternehmen DF mit
„Es muss klar werden, dass in Deutschland die Eltern entscheiden, was ihre Kinder sehen und nicht ein Medienunternehhmen wie Sky“, kündigte Huch an. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Verfügung gegen Sky wieder gekippt – ab sofort darf Beate Uhse TV wieder ab 20 Uhr gezeigt werden. Dass es bei diesem Erfolg für Sky bleibt, ist laut Beschluss des Gerichts wahrscheinlich (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Huch dagegen hält dies für eine „kurzfristige Fehlentscheidung“ und glaubt, dass das Gericht diese bald revidieren wird und will weiter für den Jugendschutz kämpfen. Huch selbst betreibt eine Erotik-Website. Wenn er in diesem Rechtsstreit unterliegt, drohen Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. [cg]
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