Potsdam – Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den Zulassungen von Hope Channel und Motor Vision TVkeine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen.
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat heute die Zulassung für mehrere Programme erteilt:
Zulassung Hope Channel deutsch / Stimme der Hoffnung e. V.:
Der Stimme der Hoffnung e. V. hat die Zulassung für eine bundesweite Ausstrahlung des Spartenprogramms Hope Channel deutsch mit Schwerpunkt auf religiösen Themen beantragt. Das Programm soll digital über Satellit (Astra) und über das Internet verbreitet werden. Der gemeinnützige Verein ist eine Institution der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Er unterhält das „Medienzentrum Stimme der Hoffnung“ in Darmstadt, zu dem eine Blindenhörbücherei, das Internationale Bibelstudien-Institut sowie Studios für Video- und Tonproduktionen gehören.
Der Antragsteller hat in den vergangenen Jahren Fernsehinhalte für die Programme Hope Channel Europe, Bibel TV und rheinmain tv zugeliefert und betreibt den Radiosender „Hope Channel“. Auf der Internetseite www.hopechannel.de bzw. www.hopechannel.eu stellt der Antragsteller zudem in einer Medienbibliothek ausgewählte Inhalte zum Abruf bereit.
Dem Verein gehören aktuell Vereinsmitglieder aus insgesamt 17 Landes- und Gebietsverbänden der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten an, die wiederum durch insgesamt zehn Vertreter repräsentiert werden. Unter der Dachmarke „Hope Channel“ werden von dem „Adventist Television Network“ am Sitz der „Weltkirchenleitung“ der Adventisten in den USA weltweit insgesamt sieben Programme veranstaltet. Die Verbreitung erfolgt über Satellit (Hotbird) sowie als Live-Stream über das Internet (www.hopetv.org). HOPE Channel Europe erreicht nach eigenen Angaben 110 Millionen Haushalte in Europa, Nordafrika, dem Mittleren Osten und dem Westen Russlands.
Zulassung Motor Vision TV/German Car TV Programm UG (haftungsbeschränkt):
Die Get On Air GmbH hat eine dauerhafte Programmänderung ihres unter dem Namen „Amazia“ lizenzierten Programms in „Motor Vision TV“ beantragt. Das ganztägige Pay-TV-Unterhaltungsspartenprogramm Motor Vision TV soll über Pay-TV-Plattformen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgestrahlt werden. Zugleich hat die Get On Air GmbH angezeigt, dass das Programm nicht von ihr selbst, sondern von ihrer neu gegründeten hundertprozentigen Tochtergesellschaft German Car TV Programm UG (haftungsbeschränkt) veranstaltet werden soll. Die Get On Air GmbH bietet Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Senderaufbau und der Verbreitung für Programmanbieter sowie der Beschaffung von Programminhalten für Netzbetreiber an. Ihr Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Veranstalterin, Jochen Kröhne, verfügt über keine weiteren Beteiligungen im Medienbereich.
Das Programm Motor Vision TV wird der Veranstalterin, der Get On Air GmbH und Jochen Kröhne zugerechnet. Das Programm ist darüber hinaus gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RStV auch der Motor Vision Film- und Fernsehproduktion GmbH zuzurechnen, da diese regelmäßig einen wesentlichen Teil der Sendezeit mit von ihr zugelieferten Programmteilen gestaltet. Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 RStV in Verbindung mit § 16 AktG ist das Programm auch der Motor Vision Holding AG zuzurechnen, die 87,4 Prozent der Anteile an der Motor Vision Film- und Fernsehproduktion GmbH hält, sowie ihrem Mehrheitsaktionär Hans Büchler. [mw]
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