Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR Hessen) hatte Ende März Frequenzen für die Veranstaltung und Verbreitung digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) zur Versorgung des Rhein-Main-Gebietes öffentlich ausgeschrieben.
Insgesamt gingen 20 Anträge auf Zulassung und Zuweisung der erforderlichen Übertragungskapazitäten ein. Es bewarben sich elf bundesweite Fernsehveranstalter: CNN International, Eurosport S.A., Frankfurt, für das Programm Eurosport, Kabel 1 K 1 Fernsehen GmbH, Unterföhring, für das Programm Kabel 1, N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH, Berlin, für das Programm N24, Onyx Television GmbH, Köln, für das zweisprachige Dokumentationsprogramm Terra Nova, Pro Sieben Television GmbH, Unterföhring, für das Programm Pro Sieben, RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG, Köln, für das Programm Super RTL, RTL Television GmbH, Köln, für das Programm RTL, RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG, Grünwald, für das Programm RTL 2, SAT.1 Satelliten Fernsehen GmbH, Berlin, für das Programm SAT.1, Vox Film- und Fernseh-GmbH & Co. KG, Köln, für das Programm Vox
Zwei Antragsteller wollen regionales Fernsehen digital terrestrisch verbreiten: Fernsehen Mittelhessen GmbH, Heuchelheim, Rhein-Main-TV GmbH & Co. KG, Bad Homburg. Drei Antragsteller wollen Shopping-Kanäle verbreiten: Home Shopping Europe AG, Ismaning, QVC Deutschland GmbH, Düsseldorf, TV Travel Shop Germany GmbH & Co. KG, Hannover. Vier Antragsteller wollen Mediendienste verbreiten: Contcast Services GmbH i. G., Berlin, Euro 1 Fernsehproduktions- und Betriebs-AG, Bremen, T-Systems International GmbH, Bonn. Vodafone Pilotentwicklung GmbH, München.
Die ausgeschriebenen Frequenzen versorgen das Rhein-Main-Gebiet in Hessen und Rheinland-Pfalz. Etwa 2,3 Mio. bis 3 Mio. Zuschauer werden die Programme mit einer Zimmer-Stabantenne empfangen können. Die Reichweite kann sich auf über 6 Mio. Einwohner erhöhen, wenn der Empfang über eine auf den Sendestandort ausgerichtete Dachantenne erfolgt.
Da sich mehr Anbieter beworben haben als Übertragungskapazitäten zur Verfügung stehen, wird voraussichtlich eine Auswahlentscheidung erforderlich werden. Bei der Vergabe der Übertragungskapazitäten sind die Programmveranstalter vorrangig zu berücksichtigen, die bereits analoge terrestrische Frequenzen nutzen und Veranstalter, die verpflichtet sind, regionale Fensterprogramme zu veranstalten.
Das Vergabeverfahren soll spätestens Anfang November 2004 abgeschlossen sein, um die Programme am 6. Dezember 2004 auf das DVB-T-Sendernetz aufschalten zu können. Öffentlich-rechtliche Programme werden bereits ab dem 4. Oktober 2004 digital terrestrisch verbreitet. [lf]
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