Der Hessische Rundfunk (HR) hat im vergangenen Jahr einen Fehlbetrag von fast 70 Millionen Euro verzeichnet – und damit deutlich weniger als zunächst angenommen.
Bei dem unbereinigten Ergebnis war der öffentlich-rechtliche Sender von einem deutlich stärkeren Minus von rund 115 Millionen Euro ausgegangen. Das Jahresergebnis teilte der HR am Freitag in seiner Hauptversammlung mit.
HR-Intendant Florian Hager sagte mit Blick in die Zukunft, die Organisation des Senders müsse sich weiter anpassen. Das heiße auch, dass man weniger selbst produzieren und mehr in Auftrag geben werde. „Im Klartext bedeutet das am Ende, dass der HR kleiner werden wird und flexibler werden wird.“
Zum Jahresbericht: Aufwendungen in Höhe von 606,1 Millionen Euro standen demnach Erträgen in Höhe von 537,2 Millionen Euro gegenüber. Der Sender betonte: „Der HR verfügt über ausreichend liquide Mittel, um weiterhin seinen gesetzlichen Auftrag in vollem Umfang zu erfüllen.“ Die ARD-Anstalt plagten schon seit längerem finanzielle Sorgen. Er gehört zugleich bislang nicht zu den ARD-Häusern, die von den anderen Ausgleichsmittel bekommen.
HR-Intendant Hager ist seit Frühjahr im Amt
Hager sagte zum Jahresbericht: Trotz des unerwartet besseren Ergebnisses bleibe weiterhin ein „dickes Minus“. Die Erträge seien höher gewesen als erwartet. Hager führte das darauf zurück, dass man vorsichtshalber bei der Jahresplanung noch von einem niedrigeren Rundfunkbeitrag (17,50 Euro) ausgegangen war.
Der Fall lag wegen einer Blockade Sachsen-Anhalts beim Bundesverfassungsgericht. Im Sommer wurde der Beitrag dann erhöht auf 18,36 Euro. Die Aufwendungen waren zudem niedriger, Hager führte Einsparungen bei den Zinsen für Pensionsrückstellungen an und 10 Millionen Euro an weiteren Einsparungen.
Zugleich seien die 69 Millionen Euro Fehlbetrag nicht schönzureden. Der Großteil hänge mit den Pensionsrückstellungen zu tun und auch mit bestimmten Rechenarten. Hager erläuterte, dass das Finanzgremium KEF, das über die Planungen der Sender wacht, Zinseffekt für die Pensionsrückstellungen nicht als Aufwand anerkenne und das damit nicht durch Beitragserträge gedeckt sei.
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