Das Verhalten Facebooks gegenüber Hasskommentaren beschäftigt weiterhin die deutsche Justiz. Nachdem die Verfahren gegen drei Manager des sozialen Netzwerks eingestellt wurden, stellen zwei Anwälte nun Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg.
Eines der Dauerthemen, das im Zuge der Flüchtlingswelle das Interesse vieler Seiten auf sich zog, ist der Umgang von Facebook mit Hass- und Hetzkommentaren auf seinen Seiten. Sogar die Politik schaltete sich ein und forderte harte Maßnahmen durch das soziale Netzwerk gegen die Urheber solcher Meinungen. Ein Einlenken seitens Facebook gab es jedoch nur ansatzweise, auch die Klage gegen vier Manager durch den Würzburger Anwalt Chan-jo Jun änderte nichts am zögerlichen Verhalten. Nachdem die Hamburger Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen gegen drei der Beschuldigten wegen vermeintlicher Beihilfe zur Volksverhetzung eingestellt hat, ist nun der Facebook-Chef Mark Zuckerberg ins Visier der Anwälte gerückt.
„Da die Staatsanwaltschaft ganz offensichtlich gegen die Facebook-Verantwortlichen der deutschen GmbH nicht ermitteln will, haben wir nun Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg persönlich erstattet“, erklärte der Kölner IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke, der gemeinsam mit Jun gegen das US-Unternehmen vorgeht. Dabei wollen die beiden Rechtsexperten auch den Besuch von Zuckerberg in Deutschland am Donnerstag nutzen.
Zusätzlich zur Strafanzeige haben Solmecke und Jun auch ein Bußgeld von 150 Millionen Euro direkt gegen Facebook beantragt. Das Ziel der Anwälte bleibt weiterhin, jemanden für die nicht gelöschten Beiträge verantwortlich zu machen. „Für Straftaten, die in einem Unternehmen begangen werden, sind die Handelnden und deren Vorgesetzte verantwortlich. Mark Zuckerberg ist als Vorstandsvorsitzender der Facebook Inc. der höchste Manager“, so Solmecke.
Auch gegen die eingestellten Verfahren wollen die Anwalte weitere Rechtsmittel einlegen. Zwar habe sich das soziale Netzwerk seit Beginn der Diskussion bewegt, die Umsetzung der Forderungen geschehe jedoch mangelhaft. [buhl]
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