Mit einer dreijährigen Haftstrafe für den ehemaligen Geschäftsführer endete der Prozess gegen die illegale Streamingplattform Kinox.to. Das entschied das Landgericht Leipzig am Montag.
Ein Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals Kinox.to ist zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen am Montag unter anderem der tausendfachen Urheberrechtsverletzung und der Computersabotage schuldig. Das Urteil sei auf der Grundlage einer Verständigung gefallen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Der 29-Jährige habe im Prozess ein Geständnis abgelegt. Im Gegenzug wurde ihm ein bestimmter Strafumfang in Aussicht gestellt. Mit der Vereinbarung wurde der eigentlich noch bis Ende Januar terminierte Prozess abgekürzt. (Az: 11 KLs 390 Js 9/15)
Kinox.to gilt als Nachfolgeportal der 2011 abgeschalteten Seite Kino.to, die von Leipzig aus betrieben wurde. Das Portal verlinkt massenhaft illegale Kopien aktueller Filme und Serien. Es ist noch immer im Netz, weil den Ermittlungsbehörden die Passwörter fehlen.
Der 29-Jährige hatte schon bei Kino.to mitgemacht. Nach dem Auffliegen des Portals hat er laut den Ermittlern eine Sicherheitskopie beschafft. Daraus programmierten die Macher den Klon Kinox.to. Dass die Seite praktisch genauso aussieht wie das abgeschaltete Kino.to, dürfte zu ihrem Erfolg beigetragen haben. Die Nutzer blieben dem Portal treu – und die Drahtzieher konnten hohe Werbeeinnahmen generieren.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) schätzt, dass durch solche illegalen Streaming-Angebote der Filmindustrie jährlich allein in Deutschland ein Schaden von 300 bis 400 Millionen Euro entsteht. Genau lasse sich das aber nicht beziffern.
Der 29-Jährige soll Kinox.to nicht allein betrieben haben. Noch immer sucht die Generalsstaatsanwaltschaft in Dresden nach zwei Brüdern aus Lübeck, wie Sprecher Wolfgang Klein am Dienstag sagte. Zu dem 26-Jährigen und dem 22-Jährigen fehle bislang jede Spur. Die Brüder sollen über die Zugangscodes für Kinox.to verfügen.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von drei Jahren und elf Monaten. Die Verteidiger hatten keine bestimmte Strafhöhe beantragt. [dpa/buhl]
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