Bei der Live-Übertragung der Handball-WM im Internet handelt es sich um ein fernsehähnliches Angebot. Der DHB-Sponsor DKB hätte dafür einer Rundfunkzulassung bedurft, entschieden die Medienhüter der ZAK.
Nach dem Ende der Handball-WM haben die Medienhüter die Liveübertragung durch die Deutsche Kreditbank (DKB) beanstandet. So hätte der DHB-Sponsor zur Übertragung der Spiele im Internet einer Zulassung als Rundfunkveranstalter bedurft, die allerdings nicht vorlag, wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten am Dienstag mitteilte.
Auf ihrer jüngsten Sitzung entschieden die Medienhüter, dass es sich bei der DKB-Liveübertragung um ein Fernsehprogramm handelt, für das eine Rundfunkzulassung notwendig gewesen wäre, und widersprachen damit der Einschätzung der Bank. Die DKB hatte in ihrem Livestream ein anmelde- und zulassungsfreies Telemedium gesehen.
Die Medienhüter begründeten ihre Einschätzung damit, dass es durch die Kommentierung der Spiele eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung der Live-Übertragung gegeben hätte. Dabei war es für die ZAK unerheblich, ob es sich dabei um einen deutschen oder englischen Kommentar handelte. Zudem sei der Livestream als Fernsehprogramm einzuschätzen gewesen, weil die Ausstrahlung nach einem festen vorgegebenen Sendeplan erfolgte und zudem eine Vielzahl von Übertragungen umfasste.
Trotz der Beanstandung hat die Entscheidung der Medienhüter allerdings keine Konsequenzen. Die ZAK sah in der Übertragung der Handball-WM einen außergewöhnlichen Einzelfall, sodass sie sich im Vorfeld dagegen entschied, den Livestream zu untersagen, und die Ausstrahlung dagegen bis zur endgültigen Überprüfung duldete.
Die Medienhüter begründeten ihre Einschätzung damit, dass es durch die Kommentierung der Spiele eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung der Live-Übertragung gegeben hätte. Dabei war es für die ZAK unerheblich, ob es sich dabei um einen deutschen oder englischen Kommentar handelte. Zudem sei der Livestream als Fernsehprogramm einzuschätzen gewesen, weil die Ausstrahlung nach einem festen vorgegebenen Sendeplan erfolgte und zudem eine Vielzahl von Übertragungen umfasste.
Trotz der Beanstandung hat die Entscheidung der Medienhüter allerdings keine Konsequenzen. Die ZAK sah in der Übertragung der Handball-WM einen außergewöhnlichen Einzelfall, sodass sie sich im Vorfeld dagegen entschied, den Livestream zu untersagen, und die Ausstrahlung dagegen bis zur endgültigen Überprüfung duldete.
„Dieser Fall endet nur deshalb mit einer Beanstandung, weil es ein außergewöhnlicher Einzelfall ist“, erklärte Siegfried Schneider, der Vorsitzende der ZAK. „In einem Wiederholungsfall muss damit gerechnet werden, dass ein Angebot schon im Vorfeld untersagt wird.“ Ferner stellte er klar, dass sich die ZAK demnächst mit solchen Fällen näher beschäftigen will und gegebenenfalls eine neue Regelung für Streamingangebote im Internet mit rundfunkähnlichem Charakter auf den Weg bringen will.
Die DKB hatte sich die Rechte an der Handball-WM kurzfristig gesichert und die Spiele im Internet als Livestream gezeigt, nachdem im deutschen Fernsehen wieder ein Blackout drohte. Zuvor waren die Verhandlungen des Rechteinhabers BeIn Sports mit deutschen TV-Sendern und Streamingdiensten gescheitert.
[kw]
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