Schlechte Zeiten für Raubkopierer und Web-Piraten: Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) bereitet einen Strafantrag gegen die illegale Streaming-Plattform kinox.to vor
Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ (aktuelle Ausgabe). Bei kinox.to handelt es sich um ein optisch und inhaltlich zum Verwechseln ähnliches Nachfolgeprojekt der Seite kino.to, die im vorigen Juni im Rahmen einer internationalen Polizeiaktion vom Netz genommen wurde. Drei Mitarbeiter von kino.to hat das Amtsgericht Leipzig im Dezember zu Freiheitsstrafen verurteilt, ein weiterer erhielt 21 Monate auf Bewährung (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
Die Anklage gegen den mutmaßlichen Chef und Gründer Dirk B. ist erhoben, das Landgericht Leipzig muss aber noch über ihre Zulassung entscheiden. Auch die Ermittlungen gegen kino.to hatte die GVU mit einem Strafantrag ins Rollen gebracht.
Mehrere Insider aus dem professionell organisierten Kinopiraten- Netzwerk hatten sich mit der Führungsriege um Dirk B. überworfen und ihr Wissen an die GVU verkauft. Es sei eine niedrige sechsstellige Summe als Prämie geflossen, sagt GVU-Sprecherin Ehlers.
Kurz vor Weihnachten hatte das Amtsgericht Leipzig auch die Nutzer illegaler Streaming-Plattformen in die Pflicht genommen. In ihrer Urteilsbegründung führten die Richter aus, auch das Konsumieren von gestreamten Videos komme einer „Verbreitung und Vervielfältigung“ gleich. Damit Videostreams funktionieren, müssten Teile der Filmdatei in den Zwischenspeicher geladen werden. Das stelle eine „sukzessive Vervielfältigung“ dar und sei damit rechtlich belangbar (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete) .
[ar]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com