Weniger Innovation, Meinungsvielfalt und Qualitätsjournalismus – zu diesen Auswirkungen würde die Einführung des geplanten Leistungsschutzrecht (LSR) führen. Diese Einschätzung ist das Ergebnis eines aktuellen Gutachtens im Auftrag der Deutschen Industrie.
Das derzeit im Bundestag diskutierte Leistungsschutzrecht ist überflüssig. Zu diesem Fazit kommt ein am Mittwoch vorgestelltes Gutachten, das sich mit den „Ökonomischen Auswirkungen der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseinhalte im Internet“ befasst hat. Demnach sei das bestehende Urheberrecht ausreichend, um die Wechselwirkung zwischen Erstellung von Inhalten und einer nach Möglichkeit weiten Verbreitung im Internet zu gewährleisten. Ein darüber hinaus gehendes, weiteres Leistungsschutzrecht sei aus ökonomischer Perspektive abzulehnen, so das Ergebnis der Studie.
Die Gründe dafür sind vielseitig. So würde das LSR den Strukturwandel in der Presselandschaft behindern sowie die Entwicklung und Einführung von neuen, marktkonformen Bezahlmodellen durchkreuzen. In der weiteren Folge wäre so die journalistische Vielfalt und Qualität – oder anders ausgedrückt auch die Meinungsvielfalt und der Qualitätsjournalismus in Gefahr.
Zudem sein zu befürchten, dass wegen einer Vielzahl von bisher ungeklärten Rechtsbegriffen im Zusammenhang mit dem Leistungschutzrecht „mit einem erheblichen gerichtlichen Klärungsbedarf mit entsprechenden Kosten zu rechnen ist“. Das wirke sich wiederum „innovationsfeindlich und strukturkonservierend“ auf den Markt aus, so das Gutachten. Zudem würde das LSR eine neue Abmahnungs-Welle mit sich bringen, die wiederum Kosten und breite Unsicherheit auslösen würde.
Erstellt wurde das Gutachten vom Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie erstellt wurde. Den Auftrag dazu hatte der Bundesverband der Deutschen Industrie gegeben. Am Am Mittwochnachmittag (30. Januar) tagt zudem der Rechtsausschuss des Bundestags zum LSR. Das Gesetzt soll noch im ersten Quartal verabschiedet werden und soll Presseverlagen das alleinige Recht geben, Presseerzeugnisse für gewerblichen Zwecken im Internet zu veröffentlichen. Suchmaschinen wie Google dürften dann nicht mehr oder nur noch in eingeschränkter Form zu Presseerzeugnissen verlinken, ohne dafür eine Gebühr an die Verlage zu zahlen. Der Suchmaschinenriese hatte bereits vergangenes Jahr eine Kampagne gegen das LSR gestartet. [hjv]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com