
Düsseldorf – Thomas Hornauers Mediendienst Primetime strahlt seit kurzem Beratungssendungen aus. Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten setzt sich nun dafür ein, dass dieser Zustand beendet wird.
„Wir glauben, dass es sich bei dem Angebot, das zurzeit über Primetime verbreitet wird, nicht um einen Mediendienst, sondern um Rundfunk handelt“, so Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, die im Moment den GSPWM-Vorsitz innehat, gegenüber DIGITAL FERNSEHEN. „Unser Ziel ist es, dass das Kapitel Hornauer dauerhaft beendet wird.“
Die GSPWM hat diese Position auch in einem Schreiben an die Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein (MA HSH) dargelegt. Die MA HSH überprüft zurzeit, ob Primetime die Kriterien eines Mediendienstes erfüllt. Sollte die Landesmedienanstalt zu einem negativen Ergebnis kommen, hat Hornauer drei Monate Zeit, um eine Rundfunklizenz zu beantragen oder das Angebot auf die normalen Ausmaße eines Mediendienstes zurückzufahren.
Seit vorgestern werden unter dem Label von Primetime Beratungssendungen ausgestrahlt, die zuvor auf Hornauers österreichischem Sender Telemedial zu sehen waren. Die österreichischische Medienregulierungsbehörde Komm Austria hatte Telemedial Anfang Juni die Lizenz entzogen. Begründung: Telemedial habe entgegen seiner Satellitenlizenz keinen regelmäßigen Sendebetrieb in Österreich nachweisen können.
Die deutsche GSPWM hatte vor dem Lizenzentzug Gespräche mit den Wiener Kollegen geführt. Die GSPWM hatte in diesem Zusammenhang kritisiert, dass der „Beratungssender“ seine Zuschauer auffordere, sich gegen entsprechende Telefongebühren beraten zu lassen. „Geld dafür zu nehmen, dass Energien über den Bildschirm übertragen werden, stellt alles in den Schatten, was es bisher gegeben hat“, so der GSPWM-Vorsitzende Norbert Schneider damals. [fkr]
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