Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass Internet-Nutzer bei einem Netzausfall Anspruch auf Schadenersatz haben. Das Urteil ist von zentraler Bedeutung.
Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, entschied der BGH in dem am Donnerstag verkündeten Urteil. Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt. Das gleiche gelte für den Telefonanschluss.
Damit zählen Internet und Telefon zu den wenigen Wirtschaftsgütern, bei denen sich ein Ausfall typischerweise „auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt“. Dies ist Voraussetzung für einen Ersatzanspruch bei Ausfall der bloßen Nutzungsmöglichkeit. Bislang war dies vor allem für die Nutzung von Kraftfahrzeugen und Wohnhäusern anerkannt. [dpa/hjv]
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