Lange hat das politische Ringen gedauert – nun gibt es einen Durchbruch: Ab 2019 sollen die Schulen in Deutschland schrittweise mehr digitale Technik und vor allem digitale Lerninhalte bekommen.
Der Weg für milliardenschwere Investitionen des Bundes in die Digitalisierung von Deutschlands Schulen ist frei. Die große Koalition hat sich mit FDP und Grünen im Bundestag auf einen Kompromiss zur dafür notwendigen Änderung des Grundgesetzes geeinigt. Damit kann der Bundestag die Grundgesetzänderung voraussichtlich noch vor Weihnachten beschließen. Milliardensummen für diese die geplante Digitalisierung und weitere Vorhaben können dann vom Bund an Länder und Kommunen fließen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Freitag in Berlin aus Koalitionskreisen.
Unter anderem sollen die Schulen in Deutschland Geld für Laptops, Notebooks und Tablets erhalten können. Auch die Dateninfrastruktur zur Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen soll gefördert werden können, zudem WLAN in den Schulen, die Entwicklung von Lernplattformen, pädagogische Kommunikationsplattformen, Schulserver, interaktive Tafeln und anderes.
Wochenlang hatten Opposition und Koalition über einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) über die Grundgesetzänderung verhandelt. FDP und Grüne pochten darauf, dass der Bund nicht nur in die Technik, sondern auch in Schulpersonal investieren darf. Allein für die geplante Schuldigitalisierung sind fünf Milliarden Euro vom Bund vorgesehen.
Das Grundgesetz soll geändert werden, weil der Bund für Bildung nicht zuständig ist. Die Koalition braucht dafür aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. Für die nötige Mehrheit im Parlament verhandelte sie mit FDP und Grünen.
Einzelheiten der geplanten besseren Schuldigitalisierung wollen Bund und Länder zudem in einer Vereinbarung festlegen, die am 6. Dezember unterschrieben werden soll. Der Bundesrat soll voraussichtlich am 14. Dezember über die Grundgesetzänderung entscheiden.
Die Länder wollen sich nach dem Entwurf der Vereinbarung mit dem Bund dazu verpflichten, einen Eigenanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent zur Finanzierung der Investitionen zu tragen. Der Entwurf liegt der dpa vor.
Die geplante Grundgesetzänderung soll auch ermöglichen, dass hohe Summen für den sozialen Wohnungsbau und den Schienen-Nahverkehr der Kommunen fließen. [dpa/tk]
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