Axel Springer darf den Nachrichtensender N24 übernehmen. Das Bundeskartellamt hat keine Bedenken gegen den Kauf und grünes Licht für den Deal gegeben. Durch die Verschmelzung mit eigenen Redaktionen will Springer durch die Übernahme zum führenden multimedialen Nachrichtenunternehmen für Qualitätsjournalismus werden.
Nachdem Axel Springer bereits vor mehreren Jahren die Übernahme von ProSiebenSat.1 verwehrt wurde, hat der Konzern es nun doch noch geschafft, sich zumindest ein kleines Stück vom großen Kuchen zu sichern. Denn wie das Bundeskartellamt am Freitag bekannt gab, hat die Behörde keine Bedenken, dass Springer den Nachrichtensender N24, der einst zu ProSiebenSat.1 gehörte, übernimmt. Der Erwerb der N24 Media GmbH durch den Verlag Axel Springer wurde damit offiziell freigegeben.
„Die Übernahme ist wettbewerblich unbedenklich. N24 ist ein Spartensender, der nur über eine geringe Zuschauerreichweite und über einen geringen Marktanteil auf dem Fernsehwerbemarkt verfügt“ erklärte dazu Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Springer hatte im Dezember angekündigt, den Nachrichtensender schlucken zu wollen. Ziel der Fusion sei es, „das führende multimediale Nachrichtenunternehmen für Qualitätsjournalismus“ zu werden. Dazu will der Verlag die Digitalredaktion von N24 in die bestehende Redaktion der „Welt“-Gruppe integrieren. Sie sollen stark verzahnt arbeiten und so eine der größten multimedialen Redaktionen Deutschland bilden. Zudem soll N24 zum zentraler Bewegtbildlieferant für alle Marken von Axel Springer werden.
Bei der Übernahme der gesamten Sendergruppe ProSiebenSat.1 war Springer 2005 noch am Kartellamt gescheitert. Die Behörde befürchtete eine Markt- und Meinungsbeherrschende Stellung des Springer-Konzerns. Auch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vertrag diese Meinung.
Springer blies die Übernahme schließlich im Januar 2006 ab, ließ den Fall des Übernahmeverbots im Nachgang jedoch vom Bundesgerichtshof und vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof prüfen. Während der Bundesgerichtshof 2010 die Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigte, kam der bayerische Verwaltungsgerichtshof 2012 im Falle der KEK-Entscheidung jedoch zu einem anderen Ergebnis. Demnach hatten KEK und BLM (Bayerische Landeszentrale für neue Medien) 2006 ihre Kompetenzen überschritten, als die dem Springer-Konzern die für die Übernahme nötige Unbedenklichkeitserklärung verweigerten. [fm]
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